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AVALDARLEHEN

Verliehenes Vertrauen: Avaldarlehen / Avalkredit

Es ist wohl eher die Regel als die Ausnahme, dass Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages von ihren Mietern eine Mietkaution hinterlegt haben wollen. Üblicherweise hinterlegen die Mieter dann die Kaution in Form eines Sparbuches bei ihrer Bank und nach Beendigung des Mietverhältnisses erhalten sie das Kapital samt Zinsen wieder ausgezahlt. Es sei denn, der Vermieter muss auf Kosten der Mieter irgendwelche Reparaturen vornehmen. Dann kann das Geld aus dem Mietkautionssparbuch auch dafür verwandt werden und der Mieter erhält dann die restliche Summe ausgezahlt.

In nicht seltenen Fällen ist ein Umzug aber auch mit hohen Kosten verbunden. Daher kann eine Mietkautionszahlung die Mieter oftmals auch vor finanzielle Probleme stellen. Insofern ist es gar nicht schlecht, dass die Banken den Mietern ein so genanntes Avaldarlehen zur Verfügung stellen. Bei einem solchen Darlehen muss der Mieter kein Geld hinterlegen, sondern die Bank bürgt für die eigentlich zu zahlende Kaution in voller Höhe. Kann der Mieter dann irgendwann das Geld für seine Miete nicht mehr aufbringen, erhält der Vermieter dann sein Geld von der Bank, die das Avaldarlehen, oder besser die Mietbürgschaft, eingegangen ist. Andere Bereiche, in denen Avaldarlehen zur Verfügung gestellt werden, sind Zollbürgschaften, Anzahlungsgarantien oder auch Erfüllungsbürgschaften.

Aber auch wenn bei einem Avaldarlehen zunächst einmal kein Bargeld fließt, so werden dem Darlehnsnehmer doch entsprechende Avalprovisionen in Rechnung gestellt. Die Höhe ist abhängig von der Art des Darlehens, bewegen sich aber im Schnitt zwischen 0,5 % und 3,0 % der zur Verfügung gestellten Avalsumme. Wann sie fällig werden, ist Vereinbarung zwischen Bank und Kunde. Sie können sowohl monatlich wie auch viertel- oder halbjährlich dem Konto belastet werden; nicht selten ist auch eine jährliche Zahlweise. Von Vorteil dabei ist, dass sie auf jeden Fall günstiger ist als die aktuell geltenden Zinsen eines Ratenkredites oder eines Darlehens.

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