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KONTOÜBERZIEHUNG BEI DER SPARKASSE

Überblick über Kontoüberziehungen bei Sparkassen

Ob und in welcher Höhe die Sparkasse dem jeweiligen Kunden die Möglichkeit zur Kontoüberziehung einberäumt, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art des Kontos und der Höhe der regelmäßigen Einnahmen ab. Die Kontoüberziehung bei der Sparkasse ist in der Regel dann kein Problem, wenn der Kunde ein Girokonto eingerichtet hat und in einem festen Beschäftigungsverhältnis steht, sodass der monatliche Mindestgeldeingang eingeschätzt werden kann. Liegen keine besonderen Hinderungsgründe vor, so gewährt die Sparkasse auf Antrag einen Dispositionskredit, der zu einem festgelegten Zinssatz in Anspruch genommen werden kann. Das Limit des Dispositionskredits ist abhängig von der Gehalts- oder Einkommenshöhe. Erweist sich der Kunde in der Nutzung eines gewährten Dispositionskredites auf Dauer als vertrauenswürdig, so kann dieses Limit nach einem bestimmten Zeitraum noch erhöht werden. Dies liegt aber im Ermessen des zuständigen Beraters.

Auch ohne Dispositionskredit wird bei Kunden mit einem geregelten Einkommen eine kurzfristige Kontoüberziehung geduldet; geschieht dies häufiger, so wird dem Kunden die Beantragung des Dispositionskredits aber nahegelegt. Die Inanspruchnahme eines Dispositionskredites ist zudem in der Regel günstiger für den Kunden als die Kontoüberziehung bei der Sparkasse, da für letztere höhere Zinsen anfallen. Gewährt wird er ausschließlich an volljährige Kunden, die seit mindestens drei Monaten ein Konto bei der Sparkasse unterhalten. Eine den Dispositionsbetrag übersteigende Kontoüberziehung ist ebenfalls möglich – allerdings steigen die Zinsen für den geschuldeten Betrag hier noch einmal deutlich an.

Rentner und Unterhaltsempfänger können bei der Sparkasse ihr Konto im gewährten Rahmen ebenfalls überziehen. Empfänger von staatlichen Hilfsleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II erhalten hingegen keinen Dispositionskredit von der Sparkasse. Bei Kunden ohne entsprechendes Einkommen wird auch eine kurzfristige Kontoüberziehung um geringe Beträge von der Sparkasse häufig abgelehnt. Begründet wird dies damit, dass dem Kunden durch eine solche Möglichkeit nicht geholfen werden könne, da ihm der überzogene Betrag dann im nächsten Monat wieder fehlen würde. In der Folge können auch Rücklastschriften angeordnet werden, was bei Kunden mit regelmäßigem Gehaltseingang eher selten der Fall ist.

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