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KÜNDIGUNG FORWARD DARLEHEN

Forwardkredit kündigen

Ein Forward-Darlehen ist in Zeiten günstiger Zinsen eine beliebte Form für Immobilienbesitzer, sich einen aktuell niedrigen Zinssatz für ihre bald beginnende Anschlussfinanzierung zu sichern. Bis zu 36 Monate vor Ablauf der Zinsbindung können Kreditnehmer ein solches Darlehen bei einer Bank ihrer Wahl bekommen. Dabei lassen sich die Banken diese erkaufte Zinsabsicherung insoweit bezahlen, als dass sie auf das sich anschließende Darlehen der Anschlussfinanzierung einen Aufschlag quasi als Gebühr festsetzen. Das kann für den Kreditnehmer allerdings bedeuten, dass bei weiterhin sinkenden Zinsen er bei seiner Anschlussfinanzierung dann einen tatsächlich höheren Zinssatz zu zahlen hat. Dieses Risiko ist umso höher, je früher das Forward-Darlehen abgeschlossen wurde. Da stellt sich in dem Zusammenhang oft auch die Frage nach der Kündigung des Darlehens. Das ist möglich und die Bedingungen sind nicht anders, als wenn ein „normaler“ Kredit vorzeitig gekündigt wird. Denn auch bei einem Forward-Darlehen verdienen die Banken durch die Zinszahlungen des Kreditnehmers. Und den Zinsausfall lassen sie sich bei einer Darlehenskündigung entsprechend durch eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Sie richtet sich nach der Höhe des gewährten Forward-Darlehens bzw. den zu zahlenden Zinsen. Insoweit sollte jeder Kreditnehmer sich nicht nur überlegen, ob und wenn ja wie weit im Voraus er ein Forward-Darlehen abschließt, sondern auch die Konsequenzen bedenken, wenn er ein solches Darlehen wieder kündigen möchte.

Aber auch Banken können ein bereits gewährtes Forward-Darlehen wieder kündigen. Nicht selten kommt es vor, dass die Kreditinstitute zwei bis drei Monate vor Auszahlung des Darlehens noch eine erneute Bonitätsprüfung des Kreditnehmers vornehmen. Kommen sie zu dem Schluss, dass die Bonität gefährdet ist, dann ist die Kündigung des Darlehens oftmals die Konsequenz. Allerdings kommt es bei Immobilienkrediten eher selten vor, weil die Immobilie selbst eine ausreichende Sicherheit für die Banken darstellt. Ob eine solche erneute Bonitätsprüfung stattfindet, kann im Kreditvertrag unter der Rubrik „Auszahlungsvoraussetzungen“ nachgelesen werden.


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