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BEREITSTELLUNGSDARLEHEN

Bereitstellungskredit / "bereitgestellte Darlehen"

Wenn man Eigentümer einer Immobilie ist, muss man ab an auch Renovierungen durchführen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich dabei um selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum handelt. Dies dient einerseits dem zeitgemäßen Wohnen, also der Gewährleistung des aktuellen Standards. Lässt beispielsweise ein Vermieter wichtige Modernisierungen "schleifen", steigt die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandene Mieter ausziehen und die Mietflächen im ungünstigsten Fall lange leer bleiben. Die Vermeidung eines Renovierungsstaus ist dabei ebenso wichtig, da dieser mittel- oder langfristig prinzipiell zu Mehrkosten führen wird.

Meistens sind solche Renovierungen sehr kostenintensiv. Sind Reparaturen an Dach, Fassade oder Heizung notwendig, können nur wenige Hauseigentümer die Kosten für entsprechende Maßnahmen selbst in Gänze aufbringen. Mit Hilfe von Bankkrediten kann dem entgegengewirkt werden. Hierbei ist in nahezu allen Fällen die Art der Finanzierung mit der entsprechenden Renovierungsmaßnahme verbunden, dass heißt der Kredit wird unter bestimmten Konditionen gewährt, wenn er für genau diese Maßnahme verwendet wird. Daher wird von den Banken hierbei meist ein Bereitstellungskredit vergeben. Das heißt, die Bank stellt dem Antragsteller das Geld für die jeweilige Maßnahme zur Verfügung und wartet auf die Abrufung der Kreditsumme. Die Bank reserviert dem Kunden sozusagen für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Summe Geld. Da die Bank in dieser Zeit mit dem Geld nicht arbeiten kann, verursacht die Bereitstellung Kosten. Daher werden vom Kunden Bereitstellungszinsen verlangt, wo bei in der Regel innerhalb der ersten drei Monate die Summe zinsfrei reserviert wird.

Ebenso denkbar ist die Nutzung eines Bereitstellungskredits als Alternative zum Forward-Darlehen. Ein Forward-Darlehen hat den Zweck, einen aktuell möglichen niedrigen Zinssatz für einige Monate zu sichern, wenn die Zinsbindung für ein bestehendes Darlehen in nächster Zeit ausläuft. Da das Forward-Darlehen aber recht teuer ist und die Sicherheit, dass der Zins auf einem niedrigen Niveau bleibt, nicht gegeben ist, entscheiden sich immer mehr alternativ für ein Bereitstellungsdarlehen. Nach Ablauf der zinsfreien Bereitstellung nach drei Monaten fallen zwar für das bereitgestellte Geld entsprechend Zinsen an, diese liegen aber verglichen mit den Zinsen eines Forward-Darlehens weit unter ihnen. Darüber hinaus wird der Zins für die ganze Zeit der Anschlussfinanzierung garantiert. Natürlich werden Banken aus diesen Gründen in der Regel immer ein Forward-Darlehen zur Zinsabsicherung anbieten, da sie mit den höheren Zinsen mehr an dem Produkt verdienen. Es liegt also am Immobilienbesitzer selbst, den Bankberater auf die Möglichkeit des Bereitstellungskredits anzusprechen, wenn es um die Zinsabsicherung eines günstigen Zinssatzes bis zur Anschlussfinanzierung geht.

Manche Banken bieten für ihre Bereitstellungsdarlehen sogar bis zu einem halben Jahr Zinsfreiheit für die Bereitstellung an. Es lohnt sich daher auch bei diesem Bankprodukt verschiedene Anbieter zu vergleichen.

Sollten sich während der Bereitstellungszeit Gründe ergeben, die einer Inanspruchnahme des eigentlich gewollten Kredites entgegenstehen, muss der Kredit nicht in Anspruch genommen werden, wenn noch kein Geld abgerufen worden ist. Jedoch muss in diesen Fällen der Bank eine vertraglich vereinbarte Entschädigung für entgangene Zinsen gezahlt werden. Somit sollte ein Bereitstellungsdarlehen auch nur beantragt werden, wenn es wirklich gebraucht wird.

 
Bereitstellungsdarlehen

Bereitstellungsdarlehen © PeJo / Fotolia


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