Mein-Onlinekredit.de Kreditarten Sonstige Kredite Förderdarlehen der Bundesländer  




  
SONSTIGE KREDITE
Konsumkredit
Investitionskredite
Roll over Kredite
Gleitzinskredit
Kurzkredit
Abrufdarlehen
Vorratsdarlehen
Endfälligkeitsdarlehen
Konsolidierungsdarlehen
Euribor Kredit
Förderdarlehen der Bundesländer
Annuitätenkredit
Lieferantendarlehen
Bereitstellungsdarlehen
Mikro-Kredit
 KREDITARTEN
Avaldarlehen
Blitzkredit / Schnellkredit
Dispokredit
Eilkredite
Effektenkredite
Forward-Kredit
Gesellschafter-Darlehen
Gewerbedarlehen
Kleinkredite
Kurzdarlehen
Pfandkredite
Privatkredite
Ratenkredite
Schweizer Kredite
Sofortkredite
Überbrückungskredite
Sonstige Kredite

FÖRDERDARLEHEN DER BUNDESLÄNDER

Geförderte Kredite in einzelnen Bundesländern

Es gab Zeiten, in denen Immobilienbesitzer lediglich die Zinsen für ihre Kredite zahlen konnten, so hoch waren diese angesetzt. Das ist angesichts des derzeitigen Zinsniveaus kaum vorstellbar, liegt aber keine 20 Jahre zurück. Da ist gut, dass das derzeitige günstige Zinsniveau auch einhergeht mit den günstigen Preisen für Immobilien. Insofern kann gesagt werden, dass die Voraussetzungen für einen Erwerb einer eigenen Immobilie noch nie so gut waren. Allerdings bedarf ein Kauf zuvor einer gründlichen Planung, vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten. So muss sichergestellt werden, dass die Finanzierung auf gesunden Beinen steht und niemand im Laufe der Jahre gezwungen wird, seine Immobilie aus finanziellen Gründen wieder verkaufen zu müssen. Unter diesem Aspekt, aber auch unter dem Aspekt, Familien mit Kindern den Bau bzw. Kauf eines Hauses zu ermöglichen, stehen die Förderdarlehen der Bundesländer. Diese Darlehen werden nahezu zinslos vergeben und bei einem recht hohen Tilgungsanteil ist gewährleistet, dass der Kredit nach Ablauf der Zinsbindung zu einem großen Teil bereits getilgt ist. Da diese Darlehen aber eigentlich dazu gedacht sind, gerade Familien mit einem eher geringen Einkommen den Bau eines Hauses zu ermöglichen, sind bestimmte Einkommensgrenzen seitens der Antragsteller einzuhalten und die Familie - das bedeutet nicht zwangsläufig auch verheiratete Ehegatten - muss mindestens 10 % an Eigenkapital vorweisen. Zudem müssen mindestens zwei Kinder in der Familie leben. Allerdings werden diese Darlehen nicht von den Hausbanken vermittelt, sondern die Antragsteller müssen sich selbst an ihre jeweilige Landesbank wenden. Es empfiehlt sich in dem Zusammenhang, einen selbständigen Finanzvermittler aufzusuchen, der die Fördermittel für den Erwerber beantragt. Dieser ist im Übrigen auch in der Lage, die gesamte Finanzierung zu übernehmen und darauf zu hinzuweisen, dass weitere Förderdarlehen, beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau, in Frage kommen. So gelingt es, eine Finanzierung zu guten Konditionen im Sinne der Erwerber auf die Beine zu stellen.


Sie sind hier: HOMEKreditartenSonstige Kredite Förderdarlehen der Bundesländer







ZURÜCK ZUR STARTSEITE