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LIEFERANTENDARLEHEN

Kredit / Finanzierung über den Lieferanten

Mit Lieferantendarlehen bezeichnet man verschiedene gängige Formen der Absatzfinanzierung. Sehr weit verbreitet sind kurzfristige Lieferantendarlehen in Form verlängerter Zahlungsziele. Im Bereich des Geschäftes mit Investitionsgütern werden aber auch langfristige Lieferantendarlehen gewährt, die aber an bestimmte Bedingungen geknüpft sein können.

Beim kurzfristigen Lieferantenkredit kann das Zahlungsziel im Bereich von 10 Tagen bis zwei Wochen liegen, aber auch ein Ziel von 60 oder 90 Tagen erreichen. Häufig wird für den Ausgleich der Rechnung in einer kürzeren Frist Skonto gewährt. Wird ohne die Möglichkeit, bei früherer Zahlung Skonto zu ziehen, ein Ziel von 30, 60 oder mehr Tagen gewährt, ist das kurzfristige Lieferantendarlehen zweifellos eine der günstigsten Formen der Außenfinanzierung. Anders sieht es aus, wenn Skonto gewährt, aber nicht genutzt werden. Beispielsweise wird bei der recht gängigen Zahlungskondition 10 Tage 2% Skonto und 30 Tage nette, also ohne Skontoabzug, im Prinzip für 20 Tage Darlehensgewährung ein Zins von 2% berechnet. Damit liegt der Zinssatz auf das Jahr gerechnet bei etwa 35%. Wenn also dauerhaft Skontofristen nicht eingehalten werden können, wäre eine Finanzierung über Bankdarlehen, Factoring oder auch über eine mit beispielsweise 10% verzinste Kontokorrentlinie deutlich günstiger.

Auch bei den langfristigen Lieferantendarlehen müssen die Darlehensbedingungen und die Finanzierungsalternativen sorgfältig betrachtet werden. Bei Brauereidarlehen gewährt die Brauerei zum Beispiel ein Darlehen für die Einrichtung einer Gaststätte. Der Darlehensnehmer unterliegt aber einem fest umrissenen Abnahmezwang in Bezug auf die Produkte des Darlehensgebers. Der Zinssatz des Darlehens ist also mit eventuellen Einkaufsnachteilen durch die Bindung an einen bestimmten Lieferanten zu vergleichen. Allerdings kann das Lieferantendarlehen auch einfach als eine Alternative zur Bankfinanzierung ohne zusätzliche Bedingungen konzipiert sein. Hier steht das Interesse des Lieferanten im Vordergrund, durch zusätzlichen Service seine Produkte besser absetzen zu können.

Sowohl kurzfristige als auch langfristige Lieferantendarlehen werden durch Eigentumsvorbehalt abgesichert. Damit gehen die verkauften Produkte erst vorbehaltlos in den Besitz des Erwerbers über, wenn der Kaufpreis beziehungsweise der Darlehensbetrag vollständig bezahlt sind. Insbesondere bei höherwertigen Investitionsgütern können darüber hinaus weitere Sicherheiten wie Bankbürgschaften verlangt werden.

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