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BAUFINANZIERUNG UMSCHULDUNG

Umschuldungen bei Baufinanzierungen

Die Zinssätze für Baufinanzierungen sind derzeit trotz anziehender Zinspolitik der Europäischen Zentralbank noch immer niedrig. Vor allem Kunden, die vor vielen finanziert haben, haben ihre Darlehen zu wesentlich höheren Konditionen abgeschlossen.

Bei der Baufinanzierung durch ein Annuitätendarlehen werden die Zinsen für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Dieser liegt zwischen 5 und 15 Jahren. Während der Zeit der Zinsfestschreibung ist eine Kündigung des Darlehensvertrages in der Regel nicht möglich. Erst nach Ablauf von 10 Jahren kann die Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen.

Wer vorher das Baufinanzierungs-Darlehen wegen günstigerer Zinsen umschulden möchte, ist auf die Kulanz der Bank angewiesen. Diese kann der vorzeitigen Darlehensauflösung zustimmen, wird dies aber nur gegen Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung tun. Diese Entschädigung wird nach der Höhe des damals vereinbarten Zinssatzes, der Restlaufzeit des Darlehens und der Möglichkeit der Refinanzierung der Bank berechnet. Bei Darlehen um 100.000 Euro und einer Restlaufzeit von 3-4 Jahren kann die Vorfälligkeitsentschädigung mehrere Tausend Euro betragen. Hier sollte daher genau geprüft werden, ob eine Umschuldung sinnvoll ist.

Die Umschuldung der Baufinanzierung zum Ablauf der Zinsfestschreibung ist jedoch in jedem Fall möglich. Nun haben die Kunden die freie Wahl unter den verschiedenen Anbietern und können den günstigsten wählen. Der Wechsel von einer Bank zur anderen ist dann auch problemlos möglich. Zu bedenken ist lediglich, dass die zur Absicherung der Baufinanzierung eingetragene Grundschuld im Zuge der Umschuldung auf die andere Bank übertragen wird. Dies ist mit Kosten verbunden, die der Kreditnehmer zu zahlen hat.

Übernimmt eine andere Bank durch Umschuldung eine Baufinanzierung, müssen alle kreditrelevanten Prüfungen nochmals durchgeführt werden. Hierzu werden alle Unterlagen wie Einkommensnachweise, Objektunterlagen und Grundbuchauszug benötigt. Viele Banken verzichten heute bereits auf die Berechnung von Bearbeitungsgebühren, es fallen lediglich Gebühren für die Wertermittlung der Immobilie an.

Wer die verschiedenen Banken im Rahmen der Umschuldung vergleichen möchte, der sollte den effektiven Jahreszins heranziehen. Diese beinhaltet neben dem nominal zu zahlenden Zins auch alle anfallenden Kosten wie Kontogebühren und Bearbeitungsgebühren.

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