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ABSICHERUNG VON KREDITRISIKEN

Wie lässt sich das Kreditrisiko minimieren?

Wer sich für die Aufnahme eines Kredites entscheidet, geht dabei nicht unerhebliche Risiken ein. Zu den möglichen Kreditrisiken gehört unter anderem, dass die aufgenommene Kreditsumme nicht mehr zurückgezahlt werden kann, etwa weil das eigene Einkommen infolge von Arbeitslosigkeit oder einer Berufsunfähigkeit drastisch reduziert ist. Aber auch der Tod des Kreditnehmers kann zu einem Kreditrisiko führen, denn die Hinterbliebenen müssen hierfür eintreten und werden damit oft zusätzlich belastet.

Zur Absicherung der Kreditrisiken bieten die Banken spezielle Kreditversicherungen an, die sowohl beim Abschluss von Ratenkrediten wie auch beim Abschluss von Baufinanzierungsdarlehen in Anspruch genommen werden kann. Kreditversicherungen sind grundsätzlich freiwillige Verträge, können aber in zahlreichen Situationen helfen. Vor allem dann, wenn Kreditnehmer noch keine eigene Vorsorge getroffen haben, können Kreditversicherungen den Kreditnehmer selbst sowie dessen Familie vor unvorhergesehenen Ereignissen schützen.

Kreditversicherungen bestehen in der Regel aus drei Bereichen. Dies ist zum einen eine Risikolebensversicherung, die gewährleistet, dass die Kreditsumme im Todesfall getilgt wird. Zum anderen besteht die Kreditversicherung aus einer Absicherung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Die Versicherung übernimmt in diesen Fällen die Zahlung der monatlichen Raten, jedoch oft nur für einen begrenzten Zeitpunkt. Genauere Informationen hierzu findet man in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die bei Vertragsabschluss mit ausgehändigt werden.

Doch nicht nur Kunden, auch die Banken müssen sich vor Kreditrisiken schützen. Zur Absicherung von Kreditrisiken prüfen die Banken Kreditanträge vorher genau, um Kreditvergaben an Menschen mit negativen Bonitäten auszuschließen. Bei vergleichsweise hohen Kreditsummen werden zudem Sicherheiten gefordert, etwa in Form einer Grundschuldeintragung oder aber in Form einer Lebensversicherungs-Abtretung. In allen Fällen sichert sich die Bank das Recht, die jeweilige Sicherheit zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Um die Absicherung von Kreditrisiken vollumfänglich zu erreichen, werden die angebotenen Sicherheiten vor Kreditvergabe ausführlich auf deren Wert und die Möglichkeit der späteren Verwertung überprüft.

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