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LEASING MIT LEASINGSONDERZAHLUNG

Wie die Leasing-Sonderzahlung die Rate senkt

Autohändler bieten ihren Kunden beim Erwerb eines Neufahrzeugs neben der Barzahlung und der Finanzierung auch die Möglichkeit an, für das Fahrzeug ein Leasingvertrag abzuschließen. Gerade für Unternehmen und Selbstständige ist diese Form des Fahrzeugerwerbs interessant, da sie die zu zahlenden Leasingraten steuerlich absetzen können. Das gilt für Privatpersonen zwar nicht, dennoch erfreut sich das Leasing wegen der im Vergleich zur Finanzierung günstigeren Leasingrate auch für private Nutzer großer Beliebtheit. Da aber jede Rate, ob Finanzierung oder Leasing, immer auch eine Reduzierung des zur Verfügung stehenden Einkommens zur Folge hat, gibt es die Möglichkeit, durch Zahlung einer Leasingsonderzahlung diese Rate entsprechend zu reduzieren; sie ist insofern auch nicht verpflichtend. Wenn allerdings bei Abschluss des Leasingvertrages eine solche Zahlung vereinbart wurde, muss der Leasingnehmer diese Rate auch in der vereinbarten Höhe leisten. Sie wird in der Regel zu Beginn des Leasingvertrages fällig und muss nicht zwingend aus einer Kapitalzahlung bestehen. Gerade wenn Privatpersonen ein Auto leasen, geben sie nicht selten ihr Altfahrzeug dem Händler in Zahlung. Dieser Wert des gebrauchten Wagens kann dann die zu zahlende Leasingsonderzahlung darstellen.

Wie oben erwähnt, sind die Leasingraten für Unternehmer und Selbstständige steuerlich absetzbar. Auch für Privatleute kann dies unter Umständen gelten, sollten sie ihr Fahrzeug überwiegend beruflich nutzen. Insofern können diese Personengruppen auch die Leasingsonderzahlung entsprechend als Betriebsausgaben geltend machen; für Arbeitnehmer indes gilt diese hohe Sonderzahlung als Werbungskosten. Hierbei ist aber zu beachten, dass der berufliche und private Nutzungsanteil des Fahrzeugs genau ermittelt werden muss was bedeutet, dass nur der Betrag, der nicht auf den privaten Nutzungsanteil entfällt, auch tatsächlich steuerlich absetzbar ist. (02.07.2011)

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