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BAUSPARVERTRAG VORZEITIG IN ANSPRUCH NEHMEN

Wenn man schneller an das Bauspargeld kommen muss

Beim Abschluss eines Bausparvertrages planen Bausparer häufig, Ansparungen für die Zukunft zu leisten, um hiermit später einmal Wohneigentum zu erwerben oder aber Renovierungen bzw. Modernisierungen zu finanzieren. Ein Bausparvertrag bietet dabei die Möglichkeit, nicht nur Eigenmittel anzusparen, sondern später auch ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Ein solches Bauspardarlehen zeichnet sich in den meisten Fällen durch konstant niedrige Zinsen aus, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Weiterhin bieten Bauspardarlehen den Vorteil, dass sie die Möglichkeit bieten, jederzeitige Sondertilgungen in den Vertrag einzubringen, um eine schnellere Entschuldung zu erreichen.

Doch vielfach kommt es im Leben einfach anders, als es geplant war. So kann die Wunschimmobilie vielleicht doch früher als geplant erworben werden oder aber das lang ersehnte Baugrundstück wurde endlich gefunden. Auch kann es geschehen, dass Renovierungen am Haus doch früher notwendig werden, etwa wenn das Dach Wasser durchlässt oder aber die Heizungsanlage nicht mehr funktioniert. In all diesen Fällen ist es notwendig, schnell die benötigten Gelder zur Verfügung zu haben.

Bausparvertrag vorzeitig auszahlen?

Viele Bausparer fragen sich in diesen Zeiten ob es möglich ist, den Bausparvertrag vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Diese Frage kann grundsätzlich mit ja beantwortet werden. Alle Bausparkassen bieten ihren Bausparern die Möglichkeit, den Bausparvertrag bereits vor der Zuteilung in Anspruch zu nehmen und zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei in der Regel drei Monate. Zu beachten ist jedoch, dass eine vorzeitige Verfügung mitunter Einfluss auf die staatlichen Förderungen der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage haben kann. Nur dann, wenn die Gelder nachgewiesen wohnwirtschaftlich verwendet werden, kann die Wohnungsbauprämie auch bei vorzeitiger Verfügung genutzt werden.

Bausparer vorzeitig auszahlen / kündigen?

Wer den Bausparvertrag zwar vorzeitig in Anspruch nehmen, diesen aber nicht kündigen möchte, kann alternativ auch eine Zwischenfinanzierung bei der Bausparkasse beantragen. Die Bausparkassen vergeben diese Zwischenkredite in Form von tilgungsfreien Darlehen. Bausparer müssen bis zur errechneten Zuteilung ihres Bausparvertrages dann lediglich die Zinsen bezahlen. Die Rückzahlung der Zwischenfinanzierung erfolgt mit Auszahlung des Bausparvertrages.

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