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VERWENDUNG VON BAUSPARGUTHABEN

Einsatz des Guthabens aus Bausparvertrag

Bausparverträge werden von vielen Sparern als Sparvertrag abgeschlossen, um das Bausparguthaben am Ende der Vertragslaufzeit nutzen zu können. Im Vergleich zu klassischen Sparverträgen mit den Banken haben Bausparverträge den Vorteil, dass unter bestimmten Voraussetzungen neben den Zinsen der Bausparkasse auch staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden können. Neben der Arbeitnehmersparzulage haben Bausparer auch Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, sofern die jeweiligen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Verwendung Bausparvertrag: Was ist wann möglich?

Ein Bausparvertrag weist in der Regel eine siebenjährige Laufzeit auf. Nach Ablauf dieser Frist können sowohl die Wohnungsbauprämie wie auch die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden. Vor Ablauf der Bindefrist kann das Guthaben aus dem Bausparvertrag oder das Bauspardarlehen lediglich wohnwirtschaftlich verwendet werden, um die staatlichen Zulagen zu sichern. Die Arbeitnehmersparzulage wird an alle Arbeitnehmer ausgezahlt, deren Arbeitgeber die Sparleistungen an die Bausparkasse überweisen. Sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden, wird eine Prämie in Höhe von 9% pro Jahr auf Einzahlungen von maximal 470 Euro überwiesen. Die Wohnungsbauprämie ist eine separate Förderung, die in Höhe von 8,8% auf Einzahlungen von maximal 512 Euro pro Person gewährt werden kann.

Bausparvertrag freie Verwendung?! - Mitnichten...

Mit Ablauf des Bausparvertrages kann das Bausparguthaben unterschiedlich eingesetzt werden. Sofern Bausparer die Wohnungsbauprämie nutzen wollen, müssen sie seit dem Jahr 2009 bei Neuabschlüssen immer die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen. So kann das Bausparguthaben unter anderem für die Renovierung von Haus und Wohnung eingesetzt werden, aber auch die Verwendung der Mittel für Modernisierungen oder den Kauf einer Einbauküche ist möglich. Sofern die wohnwirtschaftliche Verwendung bei neuen Bausparverträgen nicht nachgewiesen werden kann, kann auch die Wohnungsbauprämie nicht ausgezahlt werden. Lediglich dann, wenn Bausparer unter 25 Jahren sind, können sie ihr Bausparguthaben individuell nutzen, eine wohnwirtschaftliche Verwendung ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben. Sofern das Bausparguthaben nicht wohnwirtschaftlich eingesetzt werden kann, ist eine Auszahlung des Bausparguthabens dennoch möglich. Lediglich die Wohnungsbauprämie muss dann zurückgezahlt werden. (04.02.2011)

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