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FUCHS WOHNRENTE |
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Die Bausparkasse Schwäbisch Hall und die Wohnrente
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Bei der „Fuchs WohnRente“ der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG handelt es sich technisch um einen normalen Bausparvertrag, welcher durch den Bausparer bespart wird und für welchen der Staat unter bestimmten Bedingungen Zulagen sowie eine steuerliche Vergünstigung gewährt.
Vertragliche Gestaltung "Fuchs WohnRente" Die "Fuchs WohnRente" der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist ein Riester-zertifizierter Bausparvertrag, dessen Höhe prinzipiell frei wählbar ist. Die Bausparsumme wird jedoch meist auf Basis der maximalen Riester-Förderung ermittelt. Ziel ist dabei, dass der Bausparvertrag unter Einbezahlung der maximal steuerlich absetzbaren Sparleistungen und der Zulagen im zeitlich gewünschten Rahmen zur Zuteilung kommt.
Voraussetzungen für Riester-Förderung Bei der "Fuchs WohnRente" finden die Voraussetzungen der normalen Riester-Förderung Anwendung. Förderberechtigt sind damit alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Landwirte, Arbeitslose sowie pflichtversicherte Selbständige. Zusätzlich sind mittelbar Ehegatten zulagenberechtigt. Die Förderung erfolgt unabhängig vom erzielten Einkommen und wird für einen Höchstbetrag von 4% des beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres bzw. maximal 2.100 Euro p.a. inkl. Zulagen gewährt. Gewährt wird eine Grundförderung für Alleinstehende bzw. für Verheiratete sowie zusätzlich eine Kinderzulage. Die "Fuchs WohnRente" unterliegt, wie alle Riester-Produkte der nachgelagerten Besteuerung, d.h. das fiktive „Wohnförderkonto“ ist durch den Bausparer ab dem vereinbarten Rentenbeginn durch eine Einmalzahlung oder jährlich nachgelagert zu versteuern.
Vorteile der "Fuchs WohnRente" Die Vorteile der "Fuchs WohnRente" liegen lt. Angaben der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG insbesondere im sehr attraktiven Darlehenszinssatz sowie der geringen monatlichen Belastung sowohl in der Sparphase als auch in der Darlehensphase. Die aktuellen Werte sind aus dem Internetangebot des Anbieters ersichtlich. Weiterhin attraktiv ist lt. Angabe des Anbieters die Förderung sowohl in der Sparphase als auch in der Tilgungsphase sowie die abgeltungssteuerfreien Zinserträge währende der Sparphase.
Nachteile der „Fuchs WohnRente“ Die monatliche Belastung aus der "Fuchs WohnRente" ist, analog eines normalen Bausparvertrages, in der Tilgungsphase im Vergleich zu einer Bankfinanzierung über ein Annuitätendarlehen verhältnismäßig hoch. Insofern eignet sich die "Fuchs WohnRente" insbesondere als Finanzierungsbaustein einer Gesamtfinanzierung. (07112010) |
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