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GRUNDBUCHAUSZUG

Was steht wo im Grundbuch-Auszug?

Der Grundbuchauszug gibt Auskunft darüber, welche Eintragungen ein bestimmtes Grundstück aufweist und ob eventuell Belastungen auf diesem Grundstück vorhanden sind. Der Grundbuchauszug ist dabei ein amtliches Dokument, welches unter anderem beim Kauf eines Grundstücks eingesehen werden muss. Auch die Banken fordern bei der Vergabe von Immobilienkrediten in der Regel einen Grundbuchauszug, um eventuelle Wertbeeinträchtigungen eines Grundstücks erkennen zu können. Um die aktuellen Daten prüfen zu können, darf der Auszug in diesen Fällen oft nicht älter als sechs oder zwölf Monate sein.

Der Grundbuchauszug kann in den Grundbuchämtern vor Ort angefordert werden. Die Mitarbeiter des Grundbuchamtes dürfen jedoch nur berechtigten Personen oder aber den Eigentümern Einblick in die Akten verschaffen, so dass unberechtigte Dritte keine Einsicht erhalten. Nur dann, wenn man etwa das Grundstück kaufen und sich informieren möchte, ist die Einsichtnahme gestattet. Sofern der Grundbuchauszug für eine Finanzierung benötigt wird, kann auch die Bank diesen Auszug anfordern, der dann auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt wird.

Der Grundbuchauszug ist in mehrere Abteilungen untergliedert. In der ersten Abteilung sind der oder die Eigentümer genannt, bei Eigentumswohnungen ist hier der jeweilige Anteil des Eigentums angegeben. In der zweiten Abteilung finden sich Lasten und Beschränkungen. So können hier Wegerechte eingetragen werden, aber auch Auflassungsvormerkungen oder Vorkaufsrechte sind hieraus zu erkennen. Vor allem Wohnrechte, die ebenfalls in dieser Abteilung eingetragen werden, müssen von den Banken bei einer Beleihungswertermittlung wertmindernd angesetzt werden, so dass sich derartige Belastungen häufig negativ auswirken können. In der dritten Abteilung des Grundbuchauszuges sind schließlich eventuell vorhandene Grundschulden eingetragen. Diese sind insbesondere dann wichtig, wenn ein Grundstück käuflich erworben werden soll, denn in der Regel achten Käufer darauf, dass eine lastenfreie Übertragung erfolgt. Vor dem Kauf sollte demnach die Löschung der Grundschuld vereinbart werden. Auch bei einer Neufinanzierung wird die Bank auf die Löschung der vorrangig eingetragenen Grundschuld bestehen, um ihr Risiko bei Kreditvergaben zu reduzieren. Auch für die Grundstückseigentümer ist eine solche Löschung vorteilhaft, da hierdurch eine erstrangige Finanzierung ermöglicht wird, die zu deutlich günstigeren Konditionen abgeschlossen werden kann als eine nachrangige Finanzierung.

Weiterführendes zum Grundbuch(-Auszug):

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