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KFW-WOHNEIGENTUMSPROGRAMM

Die KfW bietet günstigen Finanzierungsbestandteil

Die KfW Bankengruppe ist ein staatliches Kreditinstitut, welches vorrangig Finanzierungen für Existenzgründer, für Mittelstands-Unternehmen sowie für den Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Im Bereich Bauen und Wohnen bietet die KfW eine Reihe unterschiedlicher Kredite, die sowohl für die Schaffung von privat genutztem Wohneigentum wie auch für die energetische Gebäudesanierung genutzt werden können. Eines der Produkte der KfW Bankengruppe ist das KfW Wohneigentumsprogramm. Dieser Kredit wird seitens der KFW als „Eintrittskarte fürs eigene Heim“ beworben und kann sowohl für den Bau eines Hauses wie auch für den Kauf einer Immobilie sowie für eine Eigentumswohnung eingesetzt werden. Für Umschuldungen oder aber für Nachfinanzierungen kann dieser Kredit nicht genutzt werden. Die Zinsbindung dieser Darlehen kann auf Wunsch langfristig vereinbart werden, wobei Zinsbindungsfristen von bis zu 15 Jahren vereinbart werden können.

Das KfW Wohneigentumsprogramm kann bis zu einer Höhe von 30% der Gesamtkosten in Anspruch genommen werden, maximal stellt die Bank 100.000 Euro zur Verfügung. Somit kann dieser Kredit nicht zur ausschließlichen Finanzierung von Wohneigentum genutzt werden, sondern kann lediglich als Baustein eingebracht werden. Zu den Gesamtkosten zählen sowohl die Kosten für das Grundstück wie auch die Bau- und Baunebenkosten. Beim Kauf einer Immobilie gehören neben dem Kaufpreis auch die Notar- sowie eventuelle Instandhaltungskosten zu den gesamten Finanzierungskosten.

Der Zinssatz für das KfW Wohneigentumsprogramm wird seitens der KfW festgelegt und kann auf deren Internetseite abgerufen werden. Vorteilhaft ist, dass die Darlehenstilgung auf Wunsch nicht sofort erfolgen muss, sondern dass Kreditnehmer mit der KfW tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbarten können. In diesen Jahren werden nur die Darlehenszinsen fällig, die Tilgung kann drei bis fünf Jahre in die Zukunft verschoben werden.

Das KfW Wohneigentumsprogramm kann direkt über die Hausbank vereinbart werden, muss jedoch vor Baubeginn oder vor der Unterschrift des Kaufvertrages beantragt werden.


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