Wer sich für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Eigentumswohnung entscheidet, konnte bis zum Jahr 2005 die Eigenheimzulage beim Bund anfordern. Diese Zulage sollte Menschen fördern, die sich für die eigenen vier Wände entschieden haben. Mit der Entscheidung der Regierung, die Eigenheimzulage abzuschaffen, gab es lange Zeit keine Möglichkeit der staatlichen Förderung. Da Wohneigentum jedoch eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge darstellt, wurde eine neue Förderung kreiert. Diese Förderung wurde auf Basis der bereits seit längerem vorhandenen Riester-Förderung erstellt und steht allen Arbeitnehmern, Rentnern und Empfängern von Kranken- oder Arbeitslosengeld zur Verfügung. Diese auch als Bau Riester bezeichnete Förderung kann genutzt werden, wenn Bauherren oder Hauskäufer privates Wohneigentum schaffen. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist jedoch, dass das Haus nicht vor dem Jahr 2008 gebaut oder gekauft wurde, so dass ältere Bau- oder Kaufvorhaben hiermit nicht unterstützt werden können.
Um die Förderung nach Bau Riester in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens in einen entsprechend zertifizierten Vertrag investiert werden. Verträge können unter anderem bei Bausparkassen abgeschlossen werden, die seit dem Jahr 2009 in vielen Fällen Wohn-Riester-Bausparverträge anbieten. Auch Banken ermöglichen die Nutzung der Bau Riester Förderung und bieten entsprechend zertifizierte Darlehen an.
Wohn-Riester-Bausparverträge bieten im Unterschied zu Darlehen auch die Möglichkeit, die Riester-Förderung bereits für das Ansparen von Guthaben zu nutzen. Die staatlichen Förderbeträge werden dann als zusätzliche Einzahlungen auf das Bausparguthaben eingezahlt und erhöhen so die Ansparleistungen der Kunden. Sobald das Bauspardarlehen dann genutzt werden kann, dient die Bau Riester Förderung dazu, die Tilgung zu beschleunigen. Auch bei den von den Banken angebotenen Riester-Darlehen ist es möglich, die staatlichen Förderbeträge als Tilgung zu investieren. Werden diese Beträge als Sondertilgung eingezahlt, kann eine schnellere Entschuldung erreicht werden, so dass das Darlehen früher als sonst üblich zurückgezahlt ist. (2011/März) |