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WANN IST EIN BAUSPARVERTRAG ZUTEILUNGSREIF? |
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Bausparkredit bei zuteilungsreifem Bausparvertrag
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Bausparverträge gehören zu den beliebtesten Anlageformen in Deutschland. Als vermögensbildende Leistung wird ein solcher Vertrag in der Regel vom Arbeitgeber unterstützt und er ermöglicht es Menschen, sich Wohneigentum oder Haus- und Grundbesitz anzueignen, den sie unter normalen Umständen auf anderem Wege kaum erwerben könnten: Bauspardarlehen sind im Vergleich zu anderen Krediten sehr günstig und werden auch in großen Höhen gewährt, wenn der entsprechende Vertrag zuteilungsreif ist.
Entscheidend für die Bewilligung eines Bauspardarlehens ist die Zuteilungsreife des entsprechenden Bausparvertrags. Hierunter ist zu verstehen, dass ein gewisser Prozentsatz der Bausparsumme auf dem Bausparvertrag angelaufen sein muss, damit der Kunde das Darlehen in der vereinbarten Summe, also der Bausparsumme, in Anspruch nehmen kann. Hier gilt in Deutschland bei einem üblichen Vertrag die sogenannte 40/100-Regel. Diese Regel besagt, dass 40% der vereinbarten Bausparsumme auf dem Bausparkonto eingegangen sein müssen, um sich das Darlehen in vollem Umfang sichern zu können. Bei einer vereinbarten Bausparsumme von € 100.000,- erhält der Kunde also ein günstiges Darlehen in Höhe von € 60.000,-, sofern er bereits € 40.000,- auf den Vertrag einbezahlt hat.
Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, ist meist einzig von der Höhe der einbezahlten Summe abhängig: Der Kunde kann theoretisch einen Lottogewinn auf ein Bausparkonto einzahlen und hernach entsprechend der 40/100-Regel ein entsprechend hohes Darlehen in Anspruch nehmen, sofern das Darlehen nicht so hoch ist, dass weitere Sicherheiten meist in Form einer Hypothek verlangt werden oder die Bonität des Kunden angezweifelt wird. Viele Bauspartarife sehen jedoch abseits der reinen Sparleistung eine gewisse "Punktezahl" vor, die zu erreichen man den Vertrag eine gewissen Mindestzeit schon besparen muss - d.h. eine "Einmalzahlung" zum Erreichen der Zuteilungsreife geht bei einem solchen Bausparvertrag dann nicht.
Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag ist für den Kunden in jedem Fall eine angenehme Sicherheit etwa für den Fall, dass Renovierungsmaßnahmen oder andere unvorhergesehene Ausgaben in Zusammenhang mit dem eigenen Wohnsitz anfallen sollten. |
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