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BEREITSTELLUNGSPROVISION

Gebühren für verspätet abgerufene Darlehen

In Kreditverträgen für private Immobilienfinanzierungen sind neben den Nominalzinsen sowie den Effektivzinsen häufig auch die Kosten für die Bereitstellungsprovision zu finden (siehe Darlehensvertrag). Diese betragen oft 0,25% pro Monat und müssen vom Kreditnehmer übernommen werden, wenn das Darlehen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgerufen werden kann.

Der Grund für die Berechnung einer Bereitstellungsprovision liegt in der Praxis der Banken. Diese nehmen bei Abschluss des Kreditvertrages die benötigte Summe am Kapitalmarkt auf und halten sie für den Kreditnehmer zur Verfügung. Dieser kann schließlich mit Unterschrift unter dem Kreditvertrag die benötigte Summe bei der Bank abrufen, sofern die vertraglich geforderten Sicherheiten gestellt wurden. Dabei stellt die Bank die Kreditsumme bei Bauvorhaben jedoch nicht in einer Summe, sondern nur nach Baufortschritt bzw. nach Einreichung der Baurechnungen zur Verfügung. So soll sichergestellt werden, dass die Gelder auch tatsächlich in das Objekt fließen und nicht anderweitig genutzt werden.

Ruft der Kunde den Kredit nicht ab, weil das Bauvorhaben wetterbedingt nicht gestartet werden konnte oder weil wichtige Genehmigungen der Ämter fehlen, bedeutet dies für die Bank Kosten, denn sie muss die Kreditsumme dennoch verfügbar halten. Da sie die Gelder selbst geliehen hat, fallen somit Zinskosten an, die an die Kunden weitergegeben werden.

Damit Kunden nicht bereits mit Abschluss des Kreditvertrages Kosten auferlegt werden müssen, wird eine bereitstellungsfreie Zeit vereinbart. Diese beträgt bei einigen Banken nur 30 Tage, andere Institute wie die HUK Coburg Bausparkasse oder die Sparkassen verzichten bis zu ein Jahr auf die Berechnung der Bereitstellungsprovision. Bei der Durchführung eines augenscheinlich länger dauernden Bauprojektes ist es also ratsam, Kredite mit einer möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit zu wählen, um nicht in die Kostenfalle zu geraten.

Die Bereitstellungsprovisionen werden dann für die noch nicht in Anspruch genommenen Kreditbeträge berechnet. Wurde also ein Kredit in Höhe von 100.000 Euro aufgenommen, 50.000 Euro hiervon konnten bereits abgerufen werden, muss die Bereitstellungsprovision von 0,25% nun auf 50.000 Euro bezahlt werden. Pro Monat würde das für die Kreditnehmer eine Belastung in Höhe von 10,42 Euro bedeuten.

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