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FREIBERUFLERKREDIT / FREIBERUFLERKREDITE

Kredite für Freiberufler

Nicht wenige Banken beschränken ihr Kreditangebot auf Menschen, die sich in festen Anstellungsverhältnissen befinden. Kredite für Freiberufler werden von ihnen nicht vergeben. Die Begründung dieser Banken lautet, dass bei Freiberuflern keine Sicherheit besteht, dass ihre Einnahmen gleich bleiben, während bei Personen mit Festanstellung eine gewisse Sicherheit besteht, dass ein Durchschnittseinkommen garantiert ist.

Bei Freiberuflern sind zwei Gruppen zu unterscheiden. Die eine Gruppe, zu der beispielsweise Ärzte mit eigener Praxis gehören. Diese Gruppe erhält ihre Kredite oft durch berufsständische Organisationen oder auch eine in erster Linie sie ansprechende Bank. Bei diesem Personenkreis machen auch Geldinstitute, die Kredite für Freiberufler im allgemeinen nicht vergeben, teilweise Ausnahmen.

Zur zweiten Gruppe zählen Freiberufler mit eher geringem Einkommen, die also nicht so viel Geld verdienen. Das sind Interviewer in der Marktforschung im Internet, die diese Tätigkeit nicht neben- sondern hauptberuflich ausführen, sowie Künstler und freiberuflich tätige Journalisten. Diese gelten als Risikogruppe für die Kreditgewährung und sind auf besondere Kredite für Freiberufler angewiesen.

Da sie auf im allgemeinen wenige Auftraggeber angewiesen sind und diese jederzeit ohne Angabe von Gründen die Zusammenarbeit einstellen können, besteht das Risiko eines Verdienstausfalles für diese Gruppe tatsächlich.

Es haben sich aber einige Anbieter auf die Vergabe von Krediten an Freiberufler spezialisiert. Das erhöhte Risiko drückt sich hier jedoch meist im Zinssatz aus.

Wer einen Kredit als Freiberufler sucht, ist gut beraten, sich zunächst an seine Hausbank zu wenden. Diese kennt den Kunden, kann sein bisheriges Zahlungsverhalten einschätzen und kann ihm einen Kredit aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit gewähren. Auch kann ihr gegenüber im persönlichen Gespräch glaubhaft gemacht werden, dass zu erwarten ist, dass die Einkünfte nicht drastisch sinken werden.

Bei der Tilgungsvereinbarung ist dem Freiberufler jedoch dringend anzuraten, einen Betrag zu wählen, der ihm auch dann noch finanziellen Spielraum lässt, wenn ein größerer Kunde keine Aufträge mehr erteilt.