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KREDITKÜNDIGUNG DURCH DIE BANK

Wenn das Kreditinstitut das Darlehen aufkündigt...

Grundsätzlich wird ein Raten- oder Dispokredit von einer Bank nur dann genehmigt, wenn der Kunde die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehören vor allem eine gute Bonität und ein sicheres, ausreichend hohes monatliches Gehalt. Sofern sich der Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit an die vertraglich vereinbarten Abmachungen hält, ist eine Kündigung des Kredites ausgeschlossen. Sie kann grundsätzlich immer nur dann ausgesprochen werden, wenn ein grobes Fehlverhalten erkennbar wird, wobei es unerheblich ist, ob der Kreditnehmer dieses selbst verschuldet hat oder nicht.

Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt dann vor, wenn bei der Antragstellung für einen Kredit wissentlich falsche Angaben zu den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen gemacht wurden. Die Bank hat dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückzahlung der gesamten Kreditsumme zu verlangen.

In den meisten Fällen wird jedoch eine Kreditkündigung auf eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden zurückzuführen sein. So hat der Verlust des Arbeitsplatzes meist gravierende Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit. Wenn die fälligen Kreditraten nicht mehr pünktlich gezahlt werden können, ist die Bank unter bestimmten Bedingungen zur fristlosen Kündigung des Kredites berechtigt.

Die Folgen für den Kreditnehmer sind gravierend. So wird nicht nur die gesamte zum Kündigungszeitpunkt offene Kreditsumme in einem Betrag fällig, sondern es erfolgt auch eine Eintragung dieser Kreditkündigung bei der Schufa. Als Folge davon tritt eine deutliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit ein. Wenn der Kunde dann die gesamte Restsumme nicht an die Bank zurückzahlen kann drohen weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheidung und später die Zwangsvollstreckung.

So weit muss es jedoch nicht kommen. Generell sollte immer dann, wenn Zahlungsschwierigkeiten erkennbar sind, das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, sodass eine Kreditkündigung noch abgewendet werden kann. Es ist auch nicht zulässig, dass die Bank den Kredit kündigt, ohne den Kunden vorher mindestens zweimal angemahnt zu haben. Diese Mahnungen müssen den Hinweis darauf enthalten, dass die Bank den Kredit kündigen wird, falls der Kunde weiterhin nicht zahlt.

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