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KREDITSICHERHEITEN

Varianten der Kreditsicherung

Kredit gibt es nur gegen Sicherheit. Die persönliche Integrität reicht zumindest bei Bankkrediten als Sicherheit kaum mehr aus. Der Kreditgeber will sich absichern und eine sichere Möglichkeit haben, seine Forderung zu realisieren, falls der Kreditnehmer den Kredit bei Fälligkeit nicht zurück zahlen kann. Es gibt zwei Arten von Kreditsicherheiten: Personalsicherheiten und Realsicherheiten.

Eine Personalsicherheit gewährt dem Kreditgeber eine schuldrechtliche Forderung, mit der er von einem Dritten die Leistung verlangen kann. In diesen Bereich gehören die Bürgschaft, der Garantievertrag und der Schuldbeitritt oder die Abtretung von Rechten. Eine Realsicherheit gibt dem Kreditgeber das Recht an einem Gegenstand oder an einem Recht und berechtigt ihn, falls der Kredit bei Fälligkeit nicht zurück bezahlt wird, Gegenstand oder Recht zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Realsicherheiten sind zuverlässiger als Personalsicherheiten und werden bevorzugt.

Mit der Bürgschaft übernimmt der Bürge gegenüber einem Gläubiger die Verpflichtung, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen. Der Bürge muss im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners selbst zahlen. Beim Schuldbeitritt verpflichtet sich der Beitretende für die Verbindlichkeit des Schuldners wie für eine eigene Verpflichtung einzustehen. Der Gläubiger kann nach Wahl beide in Anspruch nehmen. Beim Garantievertrag übernimmt der Garant die Garantie, dass der Gläubiger die Leistung, die er von einem Schuldner fordern kann, tatsächlich auch erhält. Die Haftung ist weitergehend als bei der Bürgschaft, da der Garant auch zahlen muss, wenn keine wirksame Forderung entstanden ist. Mit der Abtretung kann der Schuldner dem Gläubiger seine Gehaltsforderungen an den Arbeitgeber abtreten.

Bei den Realsicherheiten sind vor allem die Grundpfandrechte, Hypothek und Grundschuld zu nennen. Sie begründen Verwertungsrechte an einem Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. Mit einer Sicherungsübereignung erhält der Kreditgeber das Eigentum an einer Sache, die der Käufer mit dem Kredit finanziert und in Besitz hält und für seine Zwecke nutzt. Beim Pfandrecht hingegen überträgt der Kreditnehmer den körperlichen Besitz an einer Sache oder an einem Recht auf den Gläubiger.

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