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WARENFINANZIERUNGEN

Wenn Banken die Waren / den Umsatz vorfinanzieren

Bei der Warenfinanzierung handelt es sich um einen Kredit, der im Geschäftskundenbereich für den Wareneinkauf vergeben wird. Somit ist es Geschäftskunden möglich, ihre Lager zu füllen, ohne hierfür selbst Liquidität aufwenden zu müssen. Vielfach ist diese Liquidität ohnehin nicht vorhanden, so dass die Banken den Wareneinkauf vorfinanzieren. Der Unternehmer muss dann den Kredit durch die Zahlung von monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen zurückführen.

Damit die Bank die Warenfinanzierung von der Bank genehmigt wird, müssen Unternehmen zum einen ein Konzept für den Verkauf der finanzierten Waren vorlegen können. Gleichzeitig ist es auch notwendig, die Bank über den Geschäftsumsatz sowie den Geschäftserfolg zu informieren. Schließlich muss gewährleistet werden, dass die Kreditrückzahlung durch den Umsatz ermöglicht werden kann. Um dies zu prüfen, müssen die Unternehmen ihre Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen vorlegen und auch Informationen über den Geschäftsumsatz nachweisen können. Sofern es sich um einen Ausbau des vorhandenen Geschäfts oder gar um eine Neugründung handelt, sollten Unternehmen zusätzlich einen Businessplan erstellen. Mit diesem kann die Bank dann überzeugt werden, dass die Warenfinanzierung notwendig ist, um das Geschäft zu erweitern oder auf sichere Füße zu stellen.

Letztlich verlangen die Banken häufig auch Sicherheiten für die Warenfinanzierung. Diese Sicherheiten sollen gewährleisten, dass die Kreditrückzahlung auch dann gesichert werden kann, wenn das Unternehmen nicht die gewünschten Umsätze erzielen kann. Bei Warenfinanzierungen wird häufig eine Übereignung der jeweiligen Waren vereinbart. Bei einer Übereignung kommt die Bank in den Besitz der Waren und kann diese nach erfolgter Kreditkündigung verwerten. Die Verwertung kann beispielsweise im Rahmen einer Versteigerung, aber auch durch einen freihändigen Verkauf erfolgen. Sollte der Warenbestand nicht ausreichen, die Kreditsumme zu decken, können auch alternative Sicherheiten genutzt werden, so zum Beispiel die Eintragung einer Grundschuld auf das Firmengrundstück oder aber die Verpfändung von Sparguthaben.

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