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Darlehen / Kredite für (Existenz)Gründer

Um ein neues Unternehmen zu gründen oder um in die Selbstständigkeit zu starten, wird vielfach ein Gründerkredit benötigt. Hierunter versteht man ein oft längerfristiges Investitionsdarlehen (siehe Investitionskredite), welches von Banken oder Sparkassen zur Verfügung gestellt wird. Gründer haben es allerdings häufig schwer, einen Gründerkredit bei ihrer Bank zu beantragen, da die Kreditinstitute in der Vergangenheit häufige Ausfälle in diesem Bereich zu beklagen hatten. Für Gründer ist es daher wichtig, ihre Bank davon zu überzeugen, dass die Geschäftsidee auch tatsächlich umsetzbar ist, um eine Kreditgenehmigung zu erhalten.

Trotz ausführlichem Businessplan werden Kreditanträge für den Gründerkredit häufig negativ beschieden, da die Banken entweder die Kreditwürdigkeit des Antragstellers oder die Branche als negativ betrachten. Kreditgenehmigungen können oft nur noch dann erreicht werden, wenn Kreditnehmer der Bank entsprechende Sicherheiten zur Verfügung stellen können. Als Sicherheiten kommen zum einen Kapitallebens- oder Rentenversicherungen in Frage, die einen ausreichend hohen Rückkaufwert aufweisen. Aber auch Sparguthaben oder Bausparverträge können von den Banken als Sicherheit akzeptiert werden.

Neben den Hausbankkrediten gibt es auch weitere Möglichkeiten, einen Gründerkredit aufzunehmen. Die KfW Bankengruppe unterstützt junge Selbstständige, die ein Unternehmen aufbauen wollen, unter anderem mit ihrem KfW Startgeld. Dieser Kredit kann für bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden und dabei unter anderem für Investitionsgüter, Maschinen und Fahrzeuge genutzt werden. Voraussetzung für den Erhalt des Startgeldes ist, dass das Unternehmen noch nicht länger als zwei Jahre besteht. Auch die KfW Gründerkredite werden über die eigene Hausbank beantragt und von dort an die KfW Bankengruppe weitergeleitet. Die Hausbank übernimmt in diesem Fall oft nicht oder nur in Teilen die Haftung für den Kredit, so dass die Genehmigungschancen deutlich steigen. Voraussetzung für die Kreditvergabe ist allerdings auch bei der KfW, dass ein aussagekräftiger Businessplan vorliegt, der bescheinigt, dass Kreditaufnahmen aus dem Geschäftsumsatz finanziert werden können. Ohne einen entsprechenden Nachweis ist auch bei der KfW keine Kreditzusage zu erwarten. (09/02/2011)

Vergleiche dazu:

Gesellschafter-Darlehen

Betriebsmittelkredit



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