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HÖHE DER GEBÜHREN FÜR DIE AVALPROVISION

Gebühren / Provisionen für Avale

Wenn Kreditnehmer in finanzieller Not bei ihrer Bank erneut um einen Kredit bitten, die Bank aber eigentlich zu der Überzeugung gelangt, dass eine Kreditvergabe wegen etwaig zu erwartender Zahlungsschwierigkeiten bei der Rückzahlung unverantwortlich ist, dann hilft in der Regel nur ein Dritter, der mit seinem Vermögen als Sicherheit für den Kreditnehmer eintritt. Diese Sicherheit, auch Aval oder Bürgschaft genannt, besteht in der Regel aus einer finanziellen Leistung des Bürgen. Dass dieser aber eher ungern sein persönliches Erspartes „in den Ring“ werfen möchte ist verständlich und insoweit wenden sich die Bürgen nicht selten an ihre Bank mit der Bitte um einen so genannten Bankaval. Dieser Aval ist nicht zu vergleichen mit einem Kredit. Vielmehr übernimmt die Bank die Bürgschaft und muss erst bei Eintritt der Bürgschaftspflicht (Zahlungsausfall des Schuldners) die geforderten Geldsumme zahlen. Umsonst ist der Aval nicht, sondern die Bank berechnet dem Bürgen eine so genannte Avalprovision. Für den Bürgen hat diese Provision den Vorteil, dass sie nicht annähernd so hoch ist wie die Sollzinsen eines Kredites. Hinzu kommt, dass die Avalprovision ohne weitere zusätzliche Sicherheiten vergeben wird. Einzige Voraussetzung ist die uneingeschränkte Bonität des Bürgen.

Da es verschiedene Avale im Finanzwesen gibt, ist die Höhe der Avalprovision auch unterschiedlich hoch. So gibt es beispielsweise das Mietaval, wo der Mieter anstatt des Mietkaution dem Vermieter das Aval seiner Hausbank vorlegt. Oder es gibt das Anzahlungsaval, bei der anstelle einer Anzahlung auch hier die entsprechende Bürgschaft vorgelegt wird.

Diese beiden unterschiedlichen Beispiele zeigen schon, dass sich die Höhe der Avalprovision nicht einheitlich bemessen lässt. In der Regel kann allerdings davon ausgegangen werden, dass sie sich zwischen 1 und 2,5 % des abgesicherten Betrages bewegt.

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