Mein-Onlinekredit.de Lexikon  




  
 LEXIKON
Kredit-Begriffe -A-
Kredit-Begriffe -B-
Kredit-Begriffe -C-
Kredit-Begriffe -D-
Kredit-Begriffe -E-
Kredit-Begriffe -F-
Kredit-Begriffe -G-
Kredit-Begriffe -H-
Kredit-Begriffe -I-
Kredit-Begriffe -J-
Kredit-Begriffe -K-
Kredit-Begriffe -L-
Kredit-Begriffe -M-
Kredit-Begriffe -N-
Kredit-Begriffe -O-
Kredit-Begriffe -P-
Kredit-Begriffe -Q-
Kredit-Begriffe -R-
Kredit-Begriffe -S-
Kredit-Begriffe -T-
Kredit-Begriffe -U-
Kredit-Begriffe -V-
Kredit-Begriffe -W-
Kredit-Begriffe -X bis Z-

ANDIENUNGSRECHT

Leasing: Andienungsrecht des Leasinggebers

Bei Leasingverträgen wird ein bestimmtes Objekt vom Leasinggeber erworben und dem Leasingnehmer zum Gebrauch überlassen. Hierfür übernimmt der Leasingnehmer zu Beginn des Vertrages eine feste Anzahlungssumme und leistet gleichzeitig monatliche Leasingraten. Da diese lediglich berechtigen, dass jeweilige Objekt nutzen zu dürfen, kann man die Leasingraten auch mit der Zahlung einer Miete vergleichen.

Am Ende des Leasingvertrages ist das Leasingobjekt in den meisten Fällen noch nicht vollständig abgezahlt. Man spricht daher auch vom Teilamortisations-Leasing. Vielmehr verbleibt ein Restwert, der sich am aktuellen Verkaufspreis orientiert. Mit Vertragsende hat der Leasinggeber jetzt das Recht, das jeweilige Objekt dem Leasingnehmer zum Kauf anzubieten. Er kann jetzt also sein Auto, den Computer oder aber die Maschine zum jeweiligen Restwert käuflich erwerben.

Dieses Recht der Leasinggesellschaft wird auch als Andienungsrecht bezeichnet. Allerdings besteht seitens der Leasinggesellschaft nicht die Verpflichtung zum Verkauf. Ist es beispielsweise möglich, das Objekt auf dem freien Markt zu deutlich besseren Konditionen zu verkaufen, wird der Leasinggeber vom Andienungsrecht nicht Gebrauch machen. Der Leasingnehmer hingegen ist zum Kauf verpflichtet, wenn der Leasinggeber das Objekt andient.

In der Praxis wird vielfach eine Übereinkunft getroffen, mit der beide Seiten zufrieden sein können. So wird der Leasinggeber in den meisten Fällen ein Angebot an den Leasingnehmer senden und hierin den Kauf des Objektes anbieten. Der Leasingnehmer kann sich nun entscheiden, ob er das Leasingobjekt kaufen möchte oder eher ein anderes Objekt leasen will.

Bei privaten Leasingverträgen wird der Leasingnehmer in der Regel keinen Gebrauch vom Andienungsrecht machen und eher einen neuen Leasingvertrag für ein neues Auto abschließen. Im geschäftlichen Bereich hingegen werden sicher einige Unternehmen davon Gebrauch machen, die bereits seit einigen Jahren geleasten Maschinen zu erwerben und damit zum Anlagevermögen hinzuzurechnen. So muss die Produktion nicht umgestellt werden und man kann die Maschinen im eigenen Vermögen weiter nutzen.

Lexikon | Arztpraxis Finanzierung


Sie sind hier: HOMELexikon







ZURÜCK ZUR STARTSEITE