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PARTIARISCHES DARLEHEN

Darlehen mit Gewinn: Partiarisches Darlehen

Ein Darlehen, bei dem der Kreditgeber anstelle von regelmässigen Zinszahlungen eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens erhält, nennt man ein partiarisches Darlehen. Kreditnehmer bei dieser besonderen Form von Darlehen ist in der Regel ein Unternehmen, das dem Kreditgeber eine gewisse Gewinnbeteiligung zur Darlehensrückzahlung einräumt. Die Höhe der Gewinnbeteiligung wird zwischen den Beteiligten frei vereinbart, es kann sich hierbei auch um eine einmalige Prämie handeln. Es ist ebenfalls möglich zusätzlich Zinszahlungen zu vereinbaren. Die Einkünfte aus dieser Gewinnbeteiligung gelten in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen und sind daher kapitalertragsteuerpflichtig.
Bei dem partiarischen Darlehen handelt es sich aber nicht um eine stille Gesellschaft bzw. stille Beteiligung, da der gemeinsame Zweck, nämlich die Verbindung des Unternehmensinhabers mit dem stillen Gesellschafter zum Betrieb eines Unternehmens fehlt.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist der Ausschluss einer Verlustbeteiligung beim partiarischen Darlehen, das heißt, dass der Kreditgeber zwar am Gewinn beteiligt wird, aber nicht haftet, wenn das kreditnehmende Unternehmen Verluste macht. Dies wäre auch mit dem Sinn eines Darlehens nicht vereinbar.
Normalerweise geht mit der Kapitalhingabe auch eine mehr oder weniger große Einflussnahme auf das kreditnehmende Unternehmen einher. Anders beim partiarisches Darlehen, hier entfällt die Einflussnahme des Kreditgebers auf das kreditnehmende Unternehmen weitgehend. Es können aber gewisse Kontrollrechte für den Kreditgeber vereinbart werden. Der Vorteil hiervon ist, dass das Machtgefüge im Unternehmen durch die Darlehensgewährung nicht berührt wird, der Kreditgeber kann keinen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ausüben.
Ein partiarisches Darlehen wird manchmal auch als atypische stille Gesellschaft bezeichnet, da die Grenzen fliessend und durch die freie Vertragsgestaltung zwischen Kreditgeber und Nehmer nicht immer genau zu bestimmen sind.

Alternative Schreibweisen: Patriarchisches Darlehen, partialisches Darlehen

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