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SICHERUNGSZWECKERKLÄRUNG DEUTSCHE BANK

Sicherungs-Zweck-Erklärung bei Grundschulden

Wenn Banken sich über die bei einer Immobilienfinanzierung gewährte Kreditsumme eine Grundschuld zur Absicherung eintragen lassen, wird gemeinhin davon ausgegangen, dass sich der tatsächliche Kreditbetrag von dem Wert der Grundschuld nicht unterscheiden. Oder anders ausgedrückt: Wenn im Grundbuch eine Grundschuld über 100.000 € vermerkt ist, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass auch tatsächlich 100.000 € verliehen worden sind. Das ist aber längst nicht immer der Fall und insofern kann es durchaus vorkommen, dass zwar 100.000 € eingetragen werden, die Darlehenssumme aber nur 80.000 € beträgt. Kommt es dann zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, dann hat die Bank das Recht, aus dem Erlös 100.000 € zu nehmen, weil diese Summe ja schließlich im Grundbuch eingetragen worden ist. Allerdings ist dieses Szenario nur theoretischer Natur, denn in nahezu allen Fällen von Baufinanzierungen wird eine so genannte Sicherungszweckerklärung ergänzend zum Darlehensvertrag abgeschlossen, die in erster Linie den Darlehensnehmer vor unberechtigte Forderungen der Banken schützt. Denn der im Grundbuch eingetragene Wert der Grundschuld ist ja eher ein abstrakter Wert, der in der Realität bereits nach Zahlung der ersten Kredite nicht mehr aktuell ist. Vielmehr verringert er sich durch die geleistete Tilgung stetig, bis das Darlehen vollständig abgezahlt ist. Die Sicherungszweckerklärung der Deutschen Bank wie auch alle anderen mit der Baufinanzierung tätigen Banken sichert dem Darlehensnehmer insoweit zu, dass im Falle einer Zwangsversteigerung die Bank auch tatsächlich nur den Erlös aus der Versteigerung erhält, der ihr nach Abzug der Tilgungsleistungen aus dem Darlehen auch tatsächlich zusteht. Insoweit kann eine Vollstreckung auch erst vollzogen werden, wenn die vorhandene Forderung es an sich zulässt. Die Sicherungszweckerklärung ist im Übrigen eine Voraussetzung, damit die Grundbuchämter eine Grundschuld überhaupt eintragen. Fehlt sie, muss sie durch die Bank nachgereicht werden.

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