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KREDITVALUTIERUNG

Die Valutierung von Darlehen / Krediten

Unter dem Begriff der Kreditvalutierung versteht man den Zeitpunkt, an dem ein Darlehen zur Auszahlung kommt. Bei einem klassischen Ratenkredit wird die Kreditvalutierung in der Regel mit Vertragsabschluss in einer Summe erfolgen, da weder Sicherheiten gestellt noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Anschließend ist dann die monatliche Rückzahlung des Kredites notwendig. Auch das Eingehen der monatlichen Raten und somit die Verrechnung der Tilgung wird als Valutierung bezeichnet. Im Unterschied zum Ratenkredit wird ein Immobiliendarlehen in der Regel in mehreren Tranchen ausgezahlt. Die Kreditvalutierung erfolgt somit nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss, sondern erst dann, wenn die im Kreditvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt wurden. Zu diesen Voraussetzungen gehört zum einen die Bestellung der als Sicherheit dienenden Grundschuld, aber auch die Stellung anderer vertraglich vereinbarter Sicherheiten. Zum anderen müssen Kreditnehmer aber auch die Verwendung der Gelder nachweisen. Dies erfolgt zum Beispiel über den Bautenstandsbericht eines Architekten, der den Fortschritt bei Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen bestätigt. Zum anderen ist es aber auch möglich, die Kaufpreisfälligkeit des Notars oder aber Rechnungen von Handwerkern einzureichen.

Die Kreditvalutierung bei Immobilienfinanzierungen erfolgt in den meisten Fällen in drei bis vier Teilsummen. Erst nach Vollauszahlung des Darlehens beginnt dann die Zahlung der vereinbarten Monatsraten. In diesen Monatsraten sind dann Zins- und Tilgungsanteile enthalten, der Eingang der Tilgungsanteile wird wiederum als Valutierung bezeichnet. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen lediglich Zinskosten an. Zu beachten ist dabei, dass in vielen Kreditverträgen auch eine bereitstellungsfreie Zeit angegeben ist. Während dieser Zeit fallen keine Kosten für die Bereitstellung des Kredites an. Konnte die Kreditvalutierung bis zum Ende der bereitstellungsfreien Zeit jedoch noch nicht erreicht werden, müssen Bereitstellungszinsen bezahlt werden, die in Höhe von 0,25% pro Monat berechnet werden. Diese Bereitstellungszinsen sind dann monatlich an die Bank zu bezahlen und werden im Lastschriftverfahren eingezogen.

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