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VORAUSDARLEHEN

Das Vorausdarlehen

Bauspardarlehen werden für die Finanzierung von wohnwirtschaftlich verwendeten Objekten immer beliebter. Der Grund hierfür liegt in den niedrigen Zinssätzen, die oft deutlich unter dem aktuellen Marktniveau für z.B. Ratenkredite oder Sofortkredite liegen. Auch bieten diese Darlehen eine hohe Flexibilität, denn Sondertilgungen sind meist problemlos möglich.

Der Nachteil von Bauspardarlehen ist, das für deren Nutzung ein Bausparvertrag abgeschlossen werden muss, bei dem eine Mindestansparung von 40%-50% der Bausparsumme notwendig ist. Aufgrund der oft hohen Summen im Bereich der Baufinanzierung kann sich die Ansparung daher über Jahre hinziehen.

Bauherren, die diese Zeit jedoch nicht haben, können über das Vorausdarlehen die Kreditsumme bereits vor dem Erreichen der Mindestansparung erhalten. Das Vorausdarlehen ist in diesem Fall ein endfälliges Darlehen. Der Kreditnehmer zahlt während der Kreditlaufzeit lediglich die Zinsen des Darlehens, weiterhin wird der Bausparvertrag mit festen Raten angespart. Ist das Mindestguthaben dann erreicht und wurde der Bausparvertrag zugeteilt, wird das Vorausdarlehen durch die Auszahlung des Bauspardarlehens komplett in einer Summe abgelöst.
Das Vorausdarlehen kann bereits direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages genutzt werden.
Diese Variante, also die Kombination von Vorausdarlehen und Bausparvertrag, wird von den Bausparkassen auch gern als Konstant-Darlehen bezeichnet. Der Bausparvertrag wird hier in einem Zeitraum von ca. 12 Jahren angespart, während dieser Zeit besteht das Vorausdarlehen. Ist der Bausparvertrag angespart, wird das Bauspardarlehen dann über einen Zeitraum von ca. 8 Jahren zurückgezahlt. Der Kunde zahlt hierbei also über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren die gleiche monatliche Rate, hat also Planungssicherheit und muss sich nicht um ändernde Zinsen kümmern.

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