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SCHULDENBERATUNG

Hilfe bei Kreditsorgen: die Schuldenberatung

Schuldenberatung, auch Schuldnerberatung genannt, ist eine Dienstleistung, die dafür zuständig ist, hoch verschuldete Menschen zu beraten und ihnen Hilfe zu leisten. Die Dienstleistung der Schuldenberatung wird vor allem durch soziale Verbände wie die Caritas oder die Diakonie angeboten. Bei ihnen ist diese Dienstleistung kostenlos und der Schuldner muss sich nicht noch in weitere Unkosten stürzen. Da diese kostenlosen Schuldenberatungen allerdings durch die hohe Nachfrage vollkommen überlastet sind, verbreiten sich private Anbieter für die Schuldenberatung immer mehr, die allerdings für die Beratung in der Regel ein Entgeld verlangen.

Im allgemeinen hielt man früher nur Schuldenberatungsstellen für seriös, die für ihre Tätigkeit keine Entgeld verlangten. Dies hat sich aber durch die oben bereits erwähnte hohe Auslastung geändert. Daher sollten mittlerweile seriöse Schuldenberatungen behördlich anerkannt sein, was sich aus § 305 der Insolvenzordnung ergibt. Private Schuldenberater üben aber im Gegensatz zur Schuldenberatung der Caritas und der Diakonie keine Hilfe, zum Beispiel beim Ausfüllen der Formulare, aus bzw. dies nur gegen eine weitere Vergütung.

Eine Schuldenberatung versucht zunächst immer sich mit den Gläubigern der Schuldner zu einigen. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel weil die Schulden zu hoch sind um vom Schuldner auf lange Sicht bezahlt zu werden, versuchen sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten. Hierbei verpflichtet sich der Gläubiger alle in seinem Besitz befindlichen Wertgegenstände zu veräußern und sechs Jahre lang sämtliche Einnahmen offen zu legen und alle Einnahmen die er nicht zum Leben braucht zu pfänden. Nach Ablauf der sechs Jahre ist es möglich eine gerichtliche Restschuldbefreiung zu erwirken.

Öffentliche Baudarlehen | Sondertilgungsrecht


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