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ADAC KREDIT

Der Autokredit von ADAC und Landesbank Berlin

Der ADAC bietet in Zusammenarbeit mit seinem Finanzpartner, der Landesbank Berlin, einen Autokredit speziell für seine Mitglieder an. Zu beachten ist, dass Kredite des ADACs nur von Mitgliedern beantragt werden können. Im Rahmen der Kreditanfrage besteht jedoch für Nichtmitglieder die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft im ADAC zu beantragen.

Voraussetzungen für Kreditnehmer

Der Kreditnehmer muss ADAC oder ADACPlus-Mitglied sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in Deutschland besitzen. Kreditnehmer müssen darüber hinaus entweder Arbeitnehmer (außerhalb der Probezeit) oder Rentner sein.

Konditionen für den ADAC Auto-Kredit

Die Kreditsumme muss beim ADAC Kredit zwischen 2500 und 50000 Euro liegen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Für Pkws, Wohnmobile und Motorräder ab 125 ccm beträgt die Höchstlaufzeit 84 Monate. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Er ist bonitätsabhängig. Die individuelle Höhe des Zinssatzes sowie die aktuellen Konditionen können auf der Website des Anbieters in Erfahrung gebracht werden bzw. werden während der Kreditanfrage angezeigt. Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren fallen Angaben des ADAC zufolge nicht an. Eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits ist ebenso möglich, wie Sondertilgungen in beliebiger Höhe. Gebühren fallen hierfür nicht an. Bei finanziellen Notsituationen besteht die Möglichkeit, Raten auszusetzen. Dies muss allerdings im Einzelfall mit der Landesbank Berlin abgesprochen werden.

Restkreditversicherung zur Absicherung des ADAC Autokredits

Es besteht die Möglichkeit, eine Restkreditversicherung (Restschuldversicherung) abzuschließen. Dies ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Kredits. Die Restkreditversicherung übernimmt die Zahlung der Raten, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: Arbeitsunfähigkeit, längere Krankheit, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Tod des Versicherten. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit und Krankheit übernimmt die Versicherung die Zahlung der Raten für die gesamte Genesungszeit. Die Karenzzeit beträgt sechs Wochen nach Vertragsabschluss. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Versicherung die Ratenzahlungen für maximal 12 Monate. Die Karenzzeit beträgt auch hier sechs Wochen nach Vertragsabschluss, zusätzlich besteht eine Wartezeit von drei Monaten. Beim Tod des Versicherten übernimmt die Restkreditversicherung die Zahlung der ausstehenden Raten. Der zu entrichtende Beitrag richtet sich nach der Kreditsumme und wird mit der monatlichen Rate eingezogen. (02.02.2011)

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