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BEAMTENDARLEHEN

Lebensversicherung + Kredit = Beamtendarlehen

Warum Beamte den Ruf haben, den sie haben, hat ganz sicher auch etwas mit der Mentalität von Behörden allgemein und ihrer Bediensteten im Besonderen zu tun. Fakt ist aber, dass Beamte in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens Vorzüge genießen, an die ein „normaler“ Angestellter nahezu niemals herankommt. Das geht über die Krankenversicherung als Privatpatient bis hin zu speziell für Beamte entwickelte Finanzprodukte ganz allgemein und Kredite im Besonderen. So erhalten Beamte beispielsweise von Lebensversicherungsgesellschaften, Bausparkassen oder auch privaten Krankenversicherungen wie der DeBeKa extra auf sie zugeschnittene Beamtendarlehen. Da bei Beamten gemeinhin von einem geregelten Einkommen sowie einer Anstellung auf Lebenszeit ausgegangen werden kann, unterbleibt insoweit auch eine genauere Prüfung der Einkommensverhältnisse.

Ein Darlehen für Beamte, abgeschlossen bei den oben genannten Instituten, ist eine Kombination aus Darlehen und Lebensversicherung. Man kann auch sagen, dass der Beamte einen neuen Lebensversicherungsvertrag abschließt und diesen in Höhe der Versicherungssumme beleiht. Allerdings liegt das Hauptaugenmerk bei diesen Beamtendarlehen nicht auf dem Versicherungsschutz, wenngleich dieser bei Abschluss quasi gratis mit dabei ist. Der Beamte möchte Geld für eine Anschaffung aufnehmen und er erhält ein entsprechendes Darlehen in Kombination mit einer Lebensversicherung.

Die Rückzahlung des Beamtendarlehens kann, anders als bei einem Konsumkredit einer Bank, auf eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren hin angelegt sein. Für das Darlehen zahlt der Beamte während der Laufzeit lediglich die Zinsen; eine Tilgung unterbleibt vorerst. Diese erfolgt durch die Versicherungssumme aus der Lebensversicherung, nachdem diese fällig ist. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Beamte die Prämien für die Lebensversicherung entsprechend aufbringt.

Das Beamtendarlehen ist aber nicht nur auf die Berufsgruppe der Beamten reduziert. Auch leitende Angestellte oder Lehrer sowie Angehörige der Bundeswehr, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen, können ein solches Darlehen erhalten. Wichtige Voraussetzung dabei ist aber, dass ihr Angestelltenverhältnis, wie bei Beamten auch, auf Lebenszeit begründet ist. Insoweit kann auch Beamtenanwärtern kein solches Darlehen während ihrer Ausbildungszeit gewährt werden. (02Feb2011)

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