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KILOMETERLEASING

Die Kilometer-Variante zur Leasing-Abrechnung

Wenn man sich mit dem Gedanken trägt, sich ein neues Fahrzeug anzuschaffen, dann kommt auch immer das Thema der Finanzierung auf den Tisch. Wer macht das beste Angebot? Geht man zur eigenen Hausbank oder besorgt man sich einen Kredit aus dem Internet? Wie sehen die Konditionen einer Finanzierung über das Autohaus aus? All diese Fragen stellt man sich im Vorfeld und versucht die richtige Antwort darauf zu finden. Gerade wenn es um eine Finanzierung über das Autohaus geht, dann ist auch Leasing immer wieder ein Thema. Längst ist diese Art der Finanzierung nicht mehr nur für Geschäftsleute und Unternehmer interessant. Es gibt sehr lukrative Leasingangebote, die auch für den Privatmann von Vorteil sind. Doch auch bei Leasingangeboten sollte man sich vorher genau informieren, da es auch hier verschiedene Angebote gibt.

Bei der normalen Leasingvariante ist es so, dass der Leasingnehmer meist eine Anzahlung leistet und dann über einen festgelegten Zeitraum die monatlichen Leasingraten. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug dann bewertet, und zwar anhand des Restwertes. Darüber hinaus begutachtet der Leasinggeber das Fahrzeug, ob es auch einem dem Alter entsprechenden Zustand aufweist. Das kann zu Abzügen bei der Bewertung führen. Viele Menschen betrachten diese Art der Abrechnung als nicht vorteilhaft für den Leasingnehmer, da dieser sich auf das Gutachten des Leasinggebers verlassen muss. Es gibt allerdings auch im Leasingbereich eine Variante, die dem Leasingnehmer entgegenkommt und die Kosten eher überschauen lässt. Die Rede ist dabei vom Kilometerleasing.

Beim Kilometerleasing wird der Leasingvertrag derart abgeschlossen, dass die gefahrenen Kilometer als Abrechnungsgrundlage für die Endberechnung berücksichtigt werden. Das kommt den Leuten zum Vorteil, die eher wenig Kilometer fahren. Einem Vielfahrer sollte man diese Form des Leasings nicht unbedingt empfehlen. Da sich die Höhe der Leasingrate an den Kilometern orientiert, kann ein Wenigfahrer hier oft eine günstige Rate erhalten. Dabei sollte man aber nicht den Fehler machen und die Kilometerleistung zu niedrig ansetzen. Am Ende der Laufzeit müssen die zu viel gefahrenen Kilometer dann nämlich nachgezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, sein eigenes Fahrverhalten wirklich gut einzuschätzen. Lieber ein paar Kilometer mehr angeben, als am Ende noch mal kräftig nachzuzahlen.

Sollte sich am Ende der Laufzeit herausstellen, dass man weniger Kilometer gefahren ist, als es im Vertrag vereinbart wurde, dann erhält man in der Endabrechnung eine entsprechende Gutschrift. Das ist allein deshalb schon ein Pluspunkt, da nicht nur die Kilometerleistung begutachtet wird. Auch hier ist wieder eine Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs notwendig. Hier wird der Zustand des Fahrzeugs mit dem Alter und der Kilometerleistung ins Verhältnis gesetzt und dann entsprechend bewertet. Wichtig für jeden Interessenten des Kilometerleasings ist, dass man sich im Vorfeld mehrere Angebote hierzu einholt. Gerade bei der Endabrechnung der Kilometer kommt es oft vor, dass diese unterschiedlich berechnet werden. So fällt eine Gutschrift für geringe Kilometerleistung oft geringer aus (Geld pro Kilometer), als dies bei einer Nachforderung der Fall ist, wenn man die vereinbarte Kilometerleistung überschritten hat.

 
Kilometerleasing im KFZ-Leasing-Vertrag

Kilometerleasing im KFZ-Leasing-Vertrag © Pictures4you/Fotolia

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