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KREDIT KÜNDIGEN - GÄNGIGE FÄLLE BETRACHTET

Kredite kündigen - was geht, was kostet's?

Sie möchten einen abgeschlossenen Kredit kündigen, d.h. noch vor Ablauf der ursprünglich geplanten Laufzeit ablösen? Grundsätzlich ist das (fast) immer möglich. Die Fristen und Gebühren unterscheiden sich jedoch sehr stark und hängen u.a. von der Art des Darlehens und dem Abschlusszeitpunkt ab. Auch weitere Faktoren gilt es zu berücksichtigen, wie Sie im folgenden Artikel detailliert erfahren.

 

Schulden loswerden, Kredit kündigen Was geht, was kostet's? (© Gina Sanders / Fotolia)

Einen Ratenkredit kündigen - Abschluss nach 2010

Wenn Sie einen Ratenkredit kündigen wollen, den Sie bei der Bank ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben, dann sind die Regeln sehr einfach: Sie können den Kredit jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Die Bank hat jedoch das Recht, eine so genannte "Vorfälligkeitsentschädigung" zu verlangen. Dabei handelt es sich um eine Gebühr, welche die Bank für entgangene Zinsgewinne entschädigen soll, die bei der Ausgabe des Kredits kalkuliert wurden. Die Höhe der Vorfälligkeitsgebühr darf gemäß geltendem EU-Recht jedoch maximal 1% der ausstehenden Restschuld betragen. Beträgt die Restlaufzeit des Darlehens weniger als 12 Monate, dann darf die Vorfälligkeitsgebühr sogar nur (maximal) 0,5% des Restsaldos zum Zeitpunkt der Kreditkündigung bestehen (vergleiche https://onlinekredite.org/kredit-kuendigen/, https://de.wikipedia.org/wiki/Kreditkündigung, http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/kredit/id_51507350/so-koennen-sie-einen-ratenkredit-kuendigen.html).

Ratenkredite kündigen mit Abschluss vor 10.06.2010

Möchten Sie einen Ratenkredit kündigen, den Sie vor dem 10.06.2010 abgeschlossen haben, dann gelten andere Regeln. Hier greift die oben geschilderte EU-Richtlinie bzgl. Kündigungen von Kreditverträgen noch nicht. Statt dessen gilt: Sie müssen eine Kündigungsfrist von 1 Monat einhalten, und der Ratenkredit muss bereits 6 Monate laufen.

D.h. Sie müssen das Darlehen nach Auszahlung erst einmal (mindestens) 6 Monate vertragsgemäß bedienen, d.h. tilgen und Zinsen zahlen. Erst nach Ablauf der 6 Monate ist eine Kündigung überhaupt möglich, und dann eben nur unter Einhaltung einer einmonatigen Kredit-Kündigungsfrist.

Wichtig bzw. weitere Voraussetzung dabei ist: Es muss sich um einen Kredit mit fest vereinbartem Zinssatz handeln, aber das gilt für normale Ratenkredite in der Regel immer. Außerdem gilt die Kredit-Kündigung nur als wirksam, wenn Sie als Schuldner die ausstehende Restschuld auch innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung zurückzahlen. Andernfalls wird Ihre Kündigung des Ratenkredits automatisch nichtig.

Die exakten rechtlichen Formulierungen zum "ordentlichen Kündigungsrecht" des Kreditnehmers gegenüber seiner Bank finden sich in §489 BGB:

Der genaue Gesetzestext:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;

2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

(3) Eine Kündigung des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.

(4) Das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden. Dies gilt nicht bei Darlehen an den Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband, die Europäischen Gemeinschaften oder ausländische Gebietskörperschaften.

(5) Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird. Der Sollzinssatz ist gebunden, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein Sollzinssatz oder mehrere Sollzinssätze vereinbart sind, die als feststehende Prozentzahl ausgedrückt werden. Ist für die gesamte Vertragslaufzeit keine Sollzinsbindung vereinbart, gilt der Sollzinssatz nur für diejenigen Zeiträume als gebunden, für die er durch eine feste Prozentzahl bestimmt ist.


https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html

 
Ratenkredit vorzeitig kündigen

Ratenkredit vorzeitig kündigen Unerwarteten Kapitalzufluss für vorzeitige Kreditablösung nutzen? (© Erwin Wodicka / Gina Sanders / Fotolia)

Dispokredit kündigen

Bei Dispokrediten (auch: Kontokorrentkredit, Dispo, Überziehungskredit) ist die Sachlage im Normalfall einfach und überschaubar: Sie können den Dispo jederzeit ausgleichen, ohne Ankündigung bzw. Kündigungsfrist, und ohne Strafzinsen oder "Vorfälligkeitsentschädigung". Das ergibt sich schon aus dem Fakt, dass ein Dispokredit keine fixe Laufzeit mit fixem Zins (Zinsbindung) hat. Und Kredite ohne fest vereinbarten Zinssatz können sowieso flexibel gekündigt wie auch geändert werden.

"Dispo kündigen" aus Sicht des Kunden (Kreditnehmers) zielt dann in der Praxis eher darauf ab, dass man die Bereitstellung / Gewährung eines Dispositionsrahmens abschaffen will, um nicht (wieder) in den Dispo zu rutschen. In der Regel ist das eine unproblematische Sache, auch wenn die Banken natürlich gern mit der Nutzung des Disporahmens kräftig Zinsen verdienen wollen. Wer jedoch nicht mehr "in die Miesen rutschen" will, kann einen gewährten Dispo-/Verfügungsrahmen jedoch auch von der Bank deaktiveren lassen.

Immobilienkredit kündigen - unterschiedliche Fälle

Möchte man seine Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung aufkündigen, gilt es einige Fallkonstellationen zu unterscheiden.

Ob und inwieweit man seinen Immobilienkredit kündigen kann, hängt unter anderem davon ab, ob und wie lange eine Zinsbindung (Zinsfestschreibung) vereinbart ist.

Wichtige Grundregeln bzw. Fallunterscheidungen sollen im Folgenden betrachtet sein:

 

Immobilienfinanzierung kündigen? (© Harald Richter / Alterfalter / Fotolia)

Zu unterscheidende Fälle:

(1) Hat man eine Baudarlehen mit variablem Zinssatz, dann kann man seine Baufinanzierung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Dieser Fall tritt jedoch in der Praxis relativ selten ein, weil sich die meisten Häuslebauer oder Immobilienkäufer in der Regel den Zinssatz ihrer Immobilienfinanzierung für mindestens 10 Jahre festschreiben lassen. Manche Kreditnehmer vereinbaren mit der Bank auch 15 oder 20 Jahre Zinsbindung, und selbst längere Zinsfestschreibungsdauern sind über bestimmte Konstrukte möglich. Dass jemand aber seine Immobilienfinanzierung gänzlich ohne Zinsbindung vereinbart, ist heute ziemlich untypisch, und macht eigentlich auch nur in zwei Fällen sind: (a) Man braucht nur eine ziemlich kurzfristige Finanzierung, weil man z.B. innerhalb von 1-2 Jahren eine große Auszahlung / Kapitalzufluss erwartet (z.B. aus einer Lebensversicherung) und damit die gesamte Immobilienfinanzierung gleich wieder in einem Rutsch ablösen möchte. (b) Man hat eine Phase überdurchschnittlich hoher Zinsen und geht davon aus, dass die Bauzinsen in Kürze deutlich fallen werden, vor allem aber nicht weiter steigen werden. Dann hat man mit einem Immobiliendarlehen ohne Zinsbindung maximale Flexibilität, weil man die ganze Immobilienfinanzierung dann jederzeit unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist komplett und ohne Vorfälligkeitszinsen ab- und auflösen kann. - Einen dritten Fall (c), wo ein Baudarlehen mit variablem Zinssatz noch Sinn machen kann: man schließt ein solches Darlehen als einen von mehreren Krediten (Kreditbausteinen) in der Gesamt-Immobilienfinanzierung ab (vgl. auch teilvariable Darlehen). Vorteil: Man kann diesen Kredit-Baustein jederzeit und recht schnell (eben mit Einhaltung von 3monatiger Kündigungsfrist) auflösen und zurückzahlen, z.B. weil man eine einmaligen Kapitalzufluss aus Abfindung, Lebensversicherung, Erbschaft o.ä. erhalten hat.

(2) Hat man einen Immobilienkredit / Baudarlehen mit Zinsfestschreibung, dann gelten andere Regeln als bei Krediten ohne festen Zinssatz. Man kann die Finanzierung zum Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen (Kündigungsfrist 1 Monat vorher), und die Restschuld dann frei und flexibel neu finanzieren. Zweite Möglichkeit: Nach Ablauf von 10 Jahren (nach der Vollauszahlung des Darlehens) kann man die Finanzierung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Will heißen: hat man sein Immobiliendarlehen mit einer Zinsbindung von 20 Jahren abgeschlossen, kann man trotzdem nach 10 Jahren die Finanzierung kündigen und sich umschulden / neu finanzieren. In beiden vorgenannten Fällen darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.

Sonderfall: Verkauf der Immobilie: Laut Bundesgerichtshof steht dem Verbraucher auch ein Kündigungsrecht für den Fall eines Verkaufs der Immobilie zu. Entgegen den vorgenannten Fällen darf die Bank hier aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen . Um diese kommt man dann auch selten herum, es sei denn, die Bank hat im Kreditvertrag bestimmte Formvorschriften verletzt, wie das folgende Video eines WISO-Reports zeigt:

 

Youtube: ZDF WISO: Kredit-Verträge kündigen? | Doku-Bericht über eine Familie, die ihr Haus wegen beruflich bedingtem Umzug verkaufen musste, den Immobilienkredit kündigen und aus dem Verkaufserlös ablösen wollte. Die finanziertende apoBank stellte sich lange quer, verlangte eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Erst mit Anwalt und unter Nutzung des sogenannten "Widerrufsjokers" konnte die Familie mit dem Kreditinstitut einen Vergleich erzielen. Als "Widerrufsjoker" wird die Tatsache bezeichnet, dass in vielen Kreditverträgen staatliche Formvorschriften nicht vollständig korrekt erfüllt bzw. berücksichtigt wurden, u.a. zur Aufklärung hinsichtlich der Widerrufsrechte. Sollte die Bank solchen Formvorschriften nicht vollends korrekt nachkommen, können Kreditnehmer auch lange Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags ihren Kredit kündigen - und zwar in den meisten Fällen ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige Strafgebühren. Die Prüfung eigener Kreditverträge kann entweder durch Verbraucherzentralen (gegen Gebühr) erfolgen; inzwischen haben sich aber auch viele Anwaltskanzleien darauf spezialisiert, die Rechte von Kreditnehmern gegenüber Banken im Kontext solcher Kreditkündigungen zu vertreten.
(https://www.youtube.com/watch?v=OpN9C2zS1NI)

Vorfälligkeitsrechner für Ablösung Baukredit

Einen "Vorfälligkeitsrechner" zu Berechnung der (maximal) fälligen Vorfälligkeitsentschädigung, die man bei vorzeitiger Ablösung eines Baukredits / Immobilienfinanzierung an die Bank zahlen muss, findet man unter anderem bei der Stiftung Warentest: https://www.test.de/Abloesung-Baukredit-So-hoch-darf-die-Vorfaelligkeitsentschaedigung-sein-1159358-0/

Siehe ansonsten auch unseren Artikel zum Thema Vorfälligkeitsrechner online sowie den Artikel Vorfälligkeitszinsen umgehen.


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