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AB WANN DÜRFEN VERZUGSZINSEN BERECHNET WERDEN?

Verzugszinsen

Wenn Verbraucher Leistungen von Handwerkern in Anspruch nehmen oder Waren gleich welcher Art bestellen, gehen die Lieferanten zu Recht davon aus, dass ihnen die Waren pünktlich bezahlt werden. Und auch die Handwerker haben ein berechtigtes Interesse an der pünktlichen Zahlung ihrer in Rechnung gestellten Tätigkeit. Leider kommt es durch eine Vielzahl von Gründen immer wieder dazu, dass Kunden ihre Rechnungen zu spät begleichen oder gar nicht bezahlen. Das kann gerade für kleine Handwerksbetriebe mitunter existenzbedrohende Folgen haben. Aber ganz gleich, wer der Leistungsgeber war, der Kunde ist verpflichtet, mit Erhalt der Rechnung diese in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zu begleichen. Geschieht dies binnen weniger Tage, sind gerade Handwerker oftmals bereit, dem Kunden Skonto einzuräumen. Allerdings können die Leistungsgeber bei ausbleibender Zahlung den ausstehenden Betrag auch anmahnen. Letztlich sind sie sogar dazu verpflichtet, muss der Leistungsempfänger doch damit rechnen, dass ihm für ausbleibende Zahlungen entsprechende Verzugszinsen berechnet werden.

Die Inverzugsetzung beginnt mit dem Tag, am dem der Schuldner gemahnt wurde. Erhält allerdings die Rechnung ein bestimmtes Zahlungsdatum, erübrigt sich eine zusätzliche Mahnung. Hier tritt die Inverzugsetzung mit dem Tag ein, an dem der Schuldner das Zahlungsziel hat verstreichen lassen. Einer Mahnung gleichgesetzt hingegen ist der Mahnbescheid bzw. die Klageerhebung. Hier beginnt die Inverzugsetzung mit dem Tag der Zustellung der entsprechenden Anträge. Der Verzug setzt im Übrigen auch sofort ein, sollte der Schuldner signalisieren, die Zahlung gänzlich verweigern zu wollen. Dann ist der Klageweg die einzige Klärungsmöglichkeit.

Stellt sich noch die Frage der Höhe der Verzugszinsen. Im Detail richten diese sich natürlich nach dem ausstehenden Rechnungsbetrag. Allgemein liegen sie bei 5 % über dem so genannten Basiszinssatz, können bei Nachweis aber auch durchaus darüber liegen. (08.02.2011)

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