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ALLGEMEINE DARLEHENSBEDINGUNGEN |
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Das Kleingedruckte der Bank für den Kredit
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Im Rahmen eines Kreditvertrages gelten sowohl individuelle wie auch vorgefasste Vertragsbedingungen. Zu den individuellen Vertragsbestandteilen gehört unter anderem die Höhe des Darlehensnominalbetrages, aber auch der Nominalzins, der Effektivzins sowie die vereinbarten Sicherheiten sind mit dem Kreditnehmer frei zu vereinbaren. Dem gegenüber stehen die Allgemeinen Darlehensbedingungen. Hierbei handelt es sich um ein vorgefertigtes Vertragswerk, welches die allgemeinen Rechten und Pflichten von Bank und Kreditnehmer beinhaltet. Zu den wichtigsten Pflichten des Kreditnehmers gehören nach den Allgemeinen Darlehensbedingungen natürlich die Zahlung der Kreditraten sowie die Stellung der Sicherheiten. Sollten die Sicherheiten nicht wie gefordert zur Verfügung gestellt werden, kann die Bank nach den Allgemeinen Darlehensbedingungen den Kreditvertrag kündigen, der Kreditnehmer ist dann zur Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verpflichtet.
Ebenso ist die Kündigung des Darlehens und dessen Rückzahlung in den Allgemeinen Darlehensbedingungen enthalten. Da je nach Darlehensform unterschiedliche Rückzahlungsvereinbarungen getroffen werden, finden sich auch spezielle Darlehensbedingungen für Annuitätendarlehen sowie für Ratenkredite. In den allgemeinen Bedingungen klärt die Bank unter anderem, ob das Recht auf Sondertilgung besteht und in welcher Form eine vorzeitige Darlehensrückzahlung möglich ist. Sollte in den Allgemeinen Darlehensbedingungen keine vorzeitige Rückzahlung oder Sondertilgung vereinbart worden sein, ist es aber dennoch möglich, diese in den individuellen Verträgen einzuschließen. Diese individuellen Vereinbarungen haben, sofern die schriftlich bestätigt wurden, Vorrang vor den Allgemeinen Darlehensbedingungen.
Letztlich klärt die Bank in den Allgemeinen Darlehensbedingungen auch ihr eigenes Recht zur Kreditkündigung. Dieses kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn der Darlehensnehmer wichtige Details zur eigenen Wirtschaftlichkeit verschwiegen hat, denn in diesem Fall ist das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde beschädigt. Gleichzeitig hat die Bank aber auch das Recht, ein vergebenes Darlehen zu kündigen, wenn der Darlehensnehmer in Verzug geraten ist und das Mahnverfahren abgelaufen ist. In diesem Fall wird sich die Bank auch das Recht zur Verwertung der ihr zur Verfügung gestellten Sicherheiten vorhalten. |
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Unseriöse Kreditvermittler | Kredit schneller zurückzahlen?
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