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DARLEHENSVERTRAG

Kein Kredit ohne schriftlichen Darlehensvertrag

Wer ein Darlehen bei einer Bank oder einer Sparkasse aufnimmt, ist verpflichtet, einen Darlehensvertrag mit dem Kreditinstitut abzuschließen, damit er die Darlehenssumme ausgezahlt bekommt. Nachdem die Bank alle Voraussetzungen geprüft hat, die erfüllt sein müssen, damit sie ein Darlehen gewähren kann – und nachdem der Darlehensnehmer diese Voraussetzungen auch alle ordnungsgemäß erfüllt hat - wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen. In einem solchen Darlehensvertrag werden zunächst Name und Anschrift des Kreditnehmers sowie Name und Anschrift des Kreditgebers angegeben. Bei einigen Darlehen wird auch der Grund der Kreditaufnahme aufgeführt, dies ist aber nicht zwingend notwendig. Wichtig ist natürlich auch die Laufzeit des Darlehens, woraus sich auch die Höhe der monatlichen Raten berechnet. Selbstverständlich wird auch der Zinssatz, der für das Darlehen gezahlt werden muss, angegeben.

Bei einigen Darlehen erfolgt eine Auszahlung von 100 % des Kreditbetrags, bei anderen Darlehen dagegen erfolgen entweder einzelne Zahlungen, nachdem bestimmte Bedingungen erfüllt sind, oder es werden zum Beispiel nur 98 % der Darlehenssumme ausgezahlt. Dies ist immer abhängig von dem Zweck, für den der Kredit aufgenommen werden soll und von den vereinbarten Konditionen. Auch Bearbeitungsgebühren oder sonstige Kosten müssen in dem Darlehensvertrag aufgeführt sein, ebenso wie sämtliche Rückzahlungsmodalitäten. Außerdem müssen eventuell getroffene Kündigungsvereinbarungen ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Sollte der Kreditnehmer Sicherheiten für das Darlehen stellen, sollten auch diese in dem Darlehensvertrag aufgeführt werden. Auch eine eventuelle selbstschuldnerische Bürgschaft einer dritten Person muss vermerkt werden.

Wichtig ist, dass alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden, auch schriftlich in dem Darlehensvertrag festgehalten werden und dass alle Vertragsparteien den Darlehensvertrag unterschreiben. Selbst bei einem Darlehen zwischen Privatpersonen wie beispielsweise zwischen Verwandten oder Freunden sollte immer ein schriftlicher Darlehensvertrag abgeschlossen werden. So kann man spätere Streitigkeiten vermeiden oder hat zumindest einen aussagekräftigen Nachweis über alle getroffenen Vereinbarungen in der Hand.

Weiterführend zum Thema Darlehensvertrag:

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