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BEREITSTELLUNGSZINSEN FÜR DARLEHEN

Bereitstellungsgebühr für nicht abgerufenen Kredit

Damit Immobilien auch tatsächlich die viel beschworene Wertanlage darstellen, müssen die Eigentümer von Zeit zu Zeit natürlich auch entsprechende Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen. Dabei wird in der heutigen Zeit viel Wert auf die energetische Sanierung der Objekte gelegt wohl wissend, dass nicht isolierte Gebäude viel Wärme nach außen abgeben und somit unnötige Energie verloren geht. Oftmals werden in dem Zusammenhang mehrere Maßnahmen miteinander verbunden mit der Folge, dass die Banken den Eigentümer durch die Vergabe von Darlehen entsprechend unter die Armen greifen müssen, da die Eigentümer in der Regel soviel Geld nicht angespart haben und die aktuell niedrigen Zinsen eine Darlehnsaufnahme insoweit zusätzlich erlauben. Im Allgemeinen stellen die Banken den Kunden dann die Darlehen für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Je nach Art und Umfang müssen aus dem Darlehen dann entsprechende Teilbeträge abgerufen werden, weil die Handwerker Teilrechnungen erstellen, um Material und Lohn bezahlen zu können und um sicherzugehen, dass der Darlehnsnehmer auch entsprechend solvent ist. Der Kreditnehmer ruft insoweit diese Teilbeträge aus seinem Darlehn ab und zahlt auch nur die Zinsen für das bereits ausgezahlte Geld. In der Regel stellen die Banken dem Kreditnehmer ein solches Darlehen für sechs Monate kostenfrei zur Verfügung. Sollte das Darlehen dann immer noch nicht vollständig ausgezahlt worden sein, werden für die noch nicht ausgezahlte Darlehenssumme entsprechende Bereitstellungszinsen fällig. Diese muss der Kreditnehmer an die Bank zahlen und können bis zu 0,25 % der Darlehenssumme pro Monat betragen. Da die Bereitstellungszinsen aber je nach Kreditinstitut individuell festgesetzt werden, empfiehlt sich nicht nur ein vorheriger Vergleich dieser Zinskonditionen. Auch sollten Kreditnehmer mit ihrer Bank im Vorfeld die Höhe der Bereitstellungszinsen diskutieren und eventuell auch aushandeln. Einige wenige Banken verzichten in dem Zusammenhang sogar gänzlich auf die Erhebung der Bereitstellungszinsen.

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