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PRIVATDARLEHEN VERJÄHRUNG

Wann verjähren Schulden (von privat)?

Oft ist es so, dass ein finanzieller Engpass entsteht, der eine Anschaffung unmöglich macht. Wenn Verbraucher ihre Bank aber nicht um einen Kredit bitten wollen bzw. die Bank aus wirtschaftlichen Gründen einer Kreditvergabe eher ablehnend gegenüber steht, dann hilft vielen Verbrauchern nur noch ein Privatdarlehen. Dieses, von Verwandten oder Bekannten gewährte Darlehen, erfreut sich nicht nur angesichts des besonderen Vertrauensverhältnisses großer Beliebtheit. Auch verzichten Privatleute nicht selten auf die Festlegung eines Zinssatzes, sodass der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit durch eine hohe Tilgungsleistung auch schnell zurückzuzahlen.

Was aber passiert, wenn genau dieses Vertrauensverhältnis auf die Probe gestellt wird, in dem der Kreditnehmer irgendwann die Zahlung der Raten einstellt? Und wenn in der Folge der Kreditgeber seinen Geldempfänger zwar mahnt, dieser trotz Versprechen die Zahlungen aber dennoch nicht wieder aufnimmt? Dann helfen nur die üblichen Maßnahmen, zu denen auch die Banken greifen, wenn die Kreditnehmer die Raten für den Kredit nicht mehr zahlen.

Allerdings vergehen gerade bei Privatdarlehen oft viele Monate, bis der Kreditgeber den Kreditnehmer wegen Zahlungsverzuges haftbar machen kann. Klar ist nur eines, dass Vollstreckungsmaßnahmen erst dann begonnen werden können, wenn der Kredit auch tatsächlich schriftlich gekündigt und der Kreditnehmer zuvor mindestens zweimal in Verzug gesetzt wurde. Das setzt natürlich voraus, dass überhaupt ein schriftlicher Kreditvertrag existiert. Insofern sollten die Vertragsparteien auch bei Privatdarlehen immer einen schriftlichen Kreditvertrag aufsetzen, damit vor allem auch Unklarheiten von vornherein aus dem Weg geräumt werden können.

Sind die Voraussetzungen für eine Kündigung mit anschließender Vollstreckung gegeben, ist der Kreditgeber selbst verpflichtet, auf die einschlägigen Verjährungsfristen zu achten. Denn die Zahlungen verjähren mit Ablauf des dritten Jahres ihrer Entstehung. Ein Unterbrechen der Verjährung setzt nur ein, wenn entweder der Kreditnehmer die Zahlungen wieder aufnimmt oder die Zahlungspflicht anerkennt. Hier ist allerdings ein schriftliches Anerkenntnis unverzichtbar.

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