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KREDITKÜNDIGUNG DURCH BANK

Regeln zur Kündigung von Krediten durch die Bank

Eine Kreditkündigung durch die Bank kommt nicht aus heiterem Himmel. Sie ist an bestimmte und in §§ 488 Bürgerliches Gesetzbuch festgelegte Voraussetzungen gebunden. Im Regelfall handelt es sich um einen Verbraucherkreditvertrag. In einem solchen Kreditvertrag hat eine Bank einem Kreditnehmer einen Kredit gewährt. Es wird bestimmt, dass der Kredit mit einem bestimmten Zinssatz zu verzinsen ist und mit einem Tilgungsanteil in regelmäßigen Raten zurück zu zahlen ist. Kommt der Kreditnehmer mit den Zahlungen in Verzug, kann die Bank den Kredit kündigen.

Die Kündigung durch die Bank ist zulässig, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Der rückständige Betrag muss dabei mindestens zehn Prozent der Kreditsumme insgesamt ausmachen. Beträgt die Laufzeit des Kreditvertrages mehr als drei Jahre, genügen fünf Prozent. Zusätzlich bestimmt das Gesetz bei Kreditverträgen zur Immobilienfinanzierung, dass der Rückstand sich auf ganz oder teilweise mindestens zwei Raten und mindestens 2,5 Prozent der Kreditsumme belaufen muss. Außerdem muss die Bank dem Kreditnehmer eine Zahlungsfrist von zwei Wochen setzen und erklären, dass sie danach den Kredit kündigen wird. Mit der Fristsetzung soll die Bank ein Gespräch anbieten, um die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung zu besprechen.

Im übrigen hat die Bank noch ein fristloses Kündigungsrecht, falls sich die Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers oder die Werthaltigkeit der bestellten Sicherheiten so wesentlich verschlechtern oder drohen, sich zu verschlechtern, dass die Rückzahlung des Kredits gefährdet erscheint. Hier spielen Fälle der Arbeitslosigkeit oder Scheidung eine Rolle, ebenso wenn die als Sicherheit bestellte Immobilie baulich entwertet wird.

Einigen sich die Parteien nicht, kann die Bank eine als Sicherheit bestellte Immobilie zwangsversteigern und ihre Forderung aus dem Erlös befriedigen, aber auch aufgrund der Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung in der Grundschuldbestellungsurkunde persönlich gegen den Kreditnehmer vollstrecken. Sofern keine Sicherheit bestellt wurde, muss sie den Kreditnehmer auf Rückzahlung des Kreditbetrages verklagen. Mit dem gerichtlichen Titel kann sie dann die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kreditnehmers betreiben.

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