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BANKBÜRGSCHAFT DEUTSCHE BANK |
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Bürgschaft der Deutschen Bank
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Die Deutsche Bank ist ein Kreditinstitut, das sowohl vor Ort wie auch über das Internet Privat- und Geschäftskunden betreut. Im Bereich der Geschäftskundenbetreuung bietet die Deutsche Bank nach eigenen Worten neben Geschäftskonten und Gewerbekrediten auch spezielle Finanzierungslösungen, zu denen auch die Bankbürgschaft gehört.
Die Bankbürgschaft der Deutschen Bank eignet sich für alle Unternehmen, die gegenüber ihren Kunden Gewährleistungen und Garantien übernehmen müssen. Vor allem dann, wenn die Unternehmen im Außenhandel tätig sind, werden derartige Garantien notwendig. Um in diesen Fällen keinen Kredit aufnehmen zu müssen, bietet die Deutsche Bank laut Internetseite Bürgschaften und Garantien, die gegenüber den Geschäftspartnern gestellt werden können.
Im Rahmen der Bürgschaft tritt die Deutsche Bank gegenüber den Geschäftspartnern ihrer Kunden als Sicherungsgeber auf. Die Geschäftspartner können sich dann an die Deutsche Bank direkt werden, wenn beispielsweise Gewährleistungsansprüche gefordert werden. Die Deutsche Bank verspricht ihren Kunden auf der Internetseite, dass diese gegenüber ihren Geschäftspartnern so höhere Sicherheiten bieten können, ohne selbst eigene Gelder aufwenden zu müssen. Somit kann die Liquidität des Unternehmens geschont werden.
Die Bank-Bürgschaften der Deutschen Bank sind immer erst eine so genannte Eventualverbindlichkeit. Mit Abschluss des Bürgschaftsvertrages wird noch kein Geld vergeben. Erst dann, wenn die Deutsche Bank im Rahmen der Bürgschaft in Anspruch genommen wird, entsteht eine tatsächliche Kreditschuld, die der Kunde dann tilgen muss. Dennoch sichert sich die Bank natürlich ab, denn sie muss davon ausgehen, in Anspruch genommen zu werden. Aus diesem Grund wird eine Bürgschaft nur dann vergeben, wenn der Kunden eine positive Bonität nachweisen kann. Nicht selten fordern die Banken auch die Stellung von Sicherheiten, um die Eventualverbindlichkeiten absichern zu können. In jedem Fall müssen die Unternehmen aber positive Geschäftszahlen vorweisen können, andernfalls wird der Antrag auf Bürgschaft abgelehnt.
Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Deutsche Bank, wie alle Kreditinstitute, für die vergebene Bürgschaft eine Avalprovision berechnet. Die Höhe dieser Provision ist abhängig von der Art der aufgenommenen Bürgschaft sowie deren Höhe. Auch die Bonität des Kunden kann eine Rolle spielen. (23.02.2011) |
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