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BANKBÜRGSCHAFTEN

Arten und Einsatz von Bank-Bürgschaften

Im Geschäftsleben mussten viele Handwerker und Kunden bereits Enttäuschungen hinnehmen. So wurde entweder die versprochene Leistung nicht erbracht oder aber der Kunde hat die erbrachte Leistung nicht entlohnt. Im Geschäftsleben ist es daher immer häufiger Brauch, Bürgschaften zu stellen, um die vertraglich vereinbarten Pflichten abzusichern. Eine solche Bürgschaft wird dann von einer Bank als Bankbürgschaft vergeben.

Es gibt verschiedene Formen von Bankbürgschaften, so dass jeder Kunde individuell für sich entscheiden kann, welche der Bürgschaften für sein Vorhaben passend ist. Die Mängelgewährleistungsbürgschaft beispielsweise wird häufig im Baugewerbe benötigt. Die Bank tritt in diesem Fall dafür ein, dass beim Bau vorhandene Mängel von der Firma sachgerecht behoben werden oder aber der Kunde eine Entschädigungsleistung erhält. Die Bürgschaft wird im Übrigen auch dann fällig, wenn der Kunde zwischenzeitlich Insolvenz anmelden musste.

Eine weitere Form ist die Vertragserfüllungsbürgschaft. Im Rahmen dieser Bankbürgschaft verpflichtet sich die Bank, für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten Sorge zu tragen. Wird die Bürgschaft für den Auftragnehmer ausgestellt, verpflichtet sich die Bank, die im Werkvertrag benannten Vereinbarungen zu erfüllen. Bei Auftraggebern hingegen sichert die Bank die Zahlung der Vertragssumme.

Die Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsbürgschaft ist eine im Händlerverkehr häufig genutzte Bankbürgschaft. Die kann anstelle der sonst üblichen Vorauszahlung beim Händler eingereicht werden. Letztlich bieten die Banken Bankbürgschaften in Form von Mietbürgschaften. In diesem Fall kann die Bürgschaft anstelle der sonst zu leistenden Mietkaution genutzt werden. Die Bank tritt somit dafür ein, dass der Mieter seine Mietverpflichtungen sowie seine weiteren Verpflichtungen fristgerecht erfüllt.

In allen Fällen sichern Bankbürgschaften die Liquidität der Unternehmen, die diese Bürgschaften in Anspruch nehmen. Diese müssen nämlich kein Geld für den Rückbehalt kalkulieren, so dass diese Gelder anderweitig investiert werden können. Zudem handelt es sich bei einer Bankbürgschaft nicht um einen Kredit, so dass auch keine Kreditzinsen fällig werden. Die Bank fordert für die Bürgschaft lediglich eine Bürgschaftsgebühr, die auch als Avalprovision bezeichnet wird (siehe Avalprovision Berechnung). Erst dann, wenn die Bank in Anspruch genommen wurde, wird aus der Bürgschaft eine Kreditverpflichtung, die natürlich auch getilgt werden muss.

Bankbürgschaft Deutsche Bank


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