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VORRATSDARLEHEN

Forwardkredit, Vorratskredit

Beim Abschluss eines Darlehens vereinbaren Darlehensnehmer in der Regel eine langfristige Zinsbindung, um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen. Ganz ausschließen lässt sich dieses Risiko allerdings nicht, denn mit dem Ende der Zinsbindung ist es notwendig, mit der Bank eine neue Konditionsvereinbarung zu treffen. Die auch als Prolongation bezeichnete Darlehensverlängerung wird dann zu dem zum Verlängerungszeitpunkt geltenden Zinsniveau vorgenommen. Damit lässt sich das Zinsänderungsrisiko also nicht gänzlich ausschließen.

Vor allem dann, wenn der Zinsablauf nur noch wenige Monate in der Zukunft liegt, die Zinsen jedoch bereits stark steigen, wünschen sich viele Kreditnehmer, die Darlehensprolongation vorzuziehen. Dies ist allerdings in der Regel nicht möglich. Durch Abschluss eines Vorratsdarlehens kann allerdings erreicht werden, dass das jetzige Zinsniveau gesichert und so das Zinsänderungsrisiko ausgeschlossen wird.

Ein Vorratsdarlehen ist ein klassisches Annuitätendarlehen. Das auch als Forwarddarlehen bezeichnete Vorratsdarlehen wird allerdings nicht direkt nach Darlehensabschluss ausgezahlt, sondern die Darlehensauszahlung erfolgt erst zu einem bei Vertragsabschluss benannten Zeitpunkt. Dieser kann mehrere Monate oder sogar mehrere Jahre in der Zukunft liegen. Üblich sind Vorratszeiten von zwei bis zwölf Monaten, längere Vorratszeiten sind eher nicht angeraten, da sich das Zinsniveau innerhalb dieses Zeitraums stark verändern und sogar wieder sinken kann. Da die Rückgabe des Vorratsdarlehens aber nicht ohne Weiteres möglich ist, müssen Darlehensnehmer den Kredit dennoch abnehmen.

Die Zinskonditionen für das Vorratsdarlehen orientieren sich am allgemeinen Zinsniveau sowie an der Bonität des Kreditnehmers. Auch der Beleihungswertauslauf spielt bei der Konditionsberechnung eine wichtige Rolle. Letztlich nehmen die Banken noch einen Aufschlag für die Forward-Zeit. Dessen Höhe beläuft sich auf die Dauer der Forward-Zeit und reicht von 0,01-0,05% für jeden Monat, der bis zur Darlehensauszahlung noch vergeht.

Für den Abschluss eines Vorratsdarlehens sind die gleichen Unterlagen wie für den Abschluss einer klassischen Baufinanzierung einzureichen. Neben dem Darlehensantrag benötigen die Banken auch Nachweise zum Einkommen sowie zum Objekt. Ein Grundbuchauszug, die Flurkarte sowie Objektbilder sind daher unbedingt notwendig.

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