Mein-Onlinekredit.de Specials Baufinanzierung Bausparen  




  
BAUFINANZIERUNG
Bausparen
Bausparkassen
Riester-Förderung beim Bausparen
KfW Wohneigentumsprogramm
Eigenkapital für Baufinanzierung
Baukredit Vergleiche
Baukredite Zinsen
Vorfinanzierungsdarlehen
Haushaltsrechnung für Baufinanzierung
Forward-Darlehen für langfristige Zinssicherung
Deutsche Bank Baufinanzierung
Comdirect Baufinanzierung PLUS
Haus & Scheidung?
Vorfälligkeitsentschädigung und der Widerrufsjoker
 SPECIALS
Autofinanzierung
Baufinanzierung
Kredite ohne Schufa
Umschuldung
Bürgschaften
Risikokapital (VC)
Kreditablösung
Kreditvermittlungen
Kreditabsicherung
Leasing
Zinsen
Kredit kündigen

BAUSPAREN BEI DER SPARKASSE

Ab in die eigenen vier Wände?

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Umfragen zeigen, dass sich vor allem junge Menschen gut vorstellen können, später einmal Wohneigentum zu besitzen. Die Vorteile von selbst genutztem Wohnraum liegen auf der Hand: So bedeutet dessen langfristige Anschaffung oftmals finanzielle Einsparungen. Zudem gilt eine Immobilie als effektive Altersvorsorge. Doch auch schlichtweg die Lebensqualität kann sich dadurch deutlich erhöhen. So schätzen vor allem junge Familien mit Kindern die Möglichkeit eines eigenen Gartens, der für viele Menschen häufig erst im Rahmen eines Eigenheims Realität wird.

Die Säulen einer Baufinanzierung

Beim Erwerb von Wohneigentum handelt es naturgemäß um eine sehr kostenintensive Angelegenheit. Trotz der langfristig betrachtet oftmals erzielten Einsparungen muss mit vergleichsweise hohen Anschaffungskosten gerechnet werden. Verständlicherweise kann kaum ein Erwerber eine Immobilie komplett mit Eigenmitteln bezahlen – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim handelt. Aus diesem Grunde ist die Finanzierung von Wohneigentum wohl oder übel üblich. Banken und Sparkassen nutzen diesen für sie wichtigen Markt einerseits, um Zinserträge zu erzielen. Andererseits gelten Baufinanzierung als hervorragendes Mittel zur dauerhaften Kundenbindung. Denn nicht selten dauert die Abzahlung der finanzierten Immobilie insgesamt 20 bis 30 Jahre. In Einzelfällen sogar noch länger.

Deshalb sind für Immobilienerwerber, welche finanzieren wollen bzw. müssen, selbstverständlich möglichst günstige Konditionen wichtig. Doch auch eine durchdachte Gesamtfinanzierung kann große finanzielle Vorteile bedeuten. Im Allgemeinen wird von den drei Säulen einer Baufinanzierung besprochen, mit denen sich oftmals eine geschickte und relativ kostengünstige Zusammenstellung der Gesamtfinanzierung darstellen lässt. Dazu gehören klassische Bank- bzw. Sparkassendarlehen, die Nutzung möglicher Förderkredite und letztlich auch Eigenkapital, das der Betroffene mit einbringt. Letzteres kann in Form von Kapital, Eigenleistung oder Grund und Boden erfolgen.

Baufinanzierung über eine regionale Sparkasse

Auch die Sparkassen legen offensichtlich Wert auf eine Nutzung aller drei Säulen. Auf Sparkasse.de bieten sie in der Rubrik Bausparen und Bausparverträge die Übersicht über ein breites Spektrum möglicher Kreditarten und eben auch die Einbringung von Förderkrediten an. Dabei werden Interessenten letztlich jedoch immer an die regional agierenden Häuser verwiesen, deren Konditionen voneinander abweichen können. Der Grund dafür liegt in der wirtschaftlichen Trennung der einzelnen Sparkassen und dem sogenannten Regionalprinzip. Dieses erlaubt es den einzelnen Sparkassen nur in bestimmten Ausnahmefällen, Geschäfte mit Kunden zu tätigen, welche außerhalb ihres Geschäftsgebietes ansässig sind. Das Angebot auf Sparkasse.de bezüglich der drei Finanzierungssäulen wird durch weitere spezielle Kreditformen ergänzt. So ist es beispielsweise auch bei den Sparkassen möglich, sogenannte Forwarddarlehen zu nutzen, mit denen sich Kunden den jeweiligen Zins für zukünftige Vorhaben sichern können. Sparkasse.de und die regionalen Seiten der Sparkassen, auf welche verlinkt wird, stellen bereits alle Finanzierungsarten in ihren Grundzügen vor.

 
Angebote zur Baufinanzierung auf Sparkasse.de

Angebote zur Baufinanzierung auf Sparkasse.de Website Screenshot http://www.sparkasse.de/privatkunden/baufinanzierung/bausparen.html am 07.01.2013

Eine wichtige Ergänzung: Das Bausparen

Neben dem Eigenkapital, das im Idealfall übrigens bei mindestens 20% der gesamten Finanzierungssumme liegen sollte, kann Bausparen ein wichtiger Schritt in Richtung Wohneigentum sein. Der große Vorteil eines Bausparvertrages liegt darin, dass sich der Sparer damit das Recht auf die spätere Ausreichung eines Baufinanzierungsdarlehens sichert. In aller Regel ist dieses deutlich zinsgünstiger als klassische Bank- beziehungsweise Sparkassendarlehen. Dadurch lassen sich Zinskosten einsparen. Zudem deckt der Kredit eines Bausparvertrages immer den sogenannten Personalkreditanteil einer Finanzierung ab – also den für die Bank bzw. Sparkasse unbesicherten Teil. Auf diese Weise lässt sich der für das Kreditinstitut risikoreichere und somit für den Kunden teurere Anteil einer Finanzierung verringern. Vor allem langfristig gesehen spart auch das Zinskosten.

Doch wann kann ein Bauspardarlehen genutzt werden? Natürlich nicht sofort nach Abschluss eines Bausparvertrages. Der Grundgedanke des Bausparens liegt in der sogenannten Bauspargemeinschaft. Dabei handelt es sich um den Zusammenschluss vieler Sparer, die durch ihre praktisch gemeinschaftliche Sparaktivität zusammen günstigere Baudarlehenskonditionen erreichen können. Dabei ist natürlich Voraussetzung, dass ein Bausparer in dieser Gemeinschaft zunächst mithilft, Kapital anzusparen. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten Sparphase eines Bausparvertrages, in welcher lediglich Einzahlungen des Vertragsinhabers erfolgen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (u.U. kann man einen Bausparvertrag auch früher zuteilungsreif machen), dann kann der Sparer auf seinen Darlehensanspruch zurückgreifen und sich seinen zinsgünstigen Kredit auszahlen lassen. Ab diesem Zeitpunkt tilgt der Sparer diesen, bis schließlich eine Komplettrückzahlung erreicht wurde. Der Zeitpunkt des Darlehensanspruchs – der sogenannte Zuteilungszeitpunkt des Bausparvertrages – hängt dabei allerdings von individuell unterschiedlichen Faktoren ab und ist deshalb für jeden Sparer unterschiedlich. So sind beispielsweise tarifvertragliche Merkmale des Bausparvertrages aber auch die gewählte Bausparsumme bzw. die Intensität der Ansparung dafür entscheidend, wie viel Zeit bis zur jeweiligen Vertragszuteilung benötigt wird. Eine Pflicht zur späteren Kreditaufnahme besteht im Rahmen eines Bausparvertrages allerdings nicht. Ein Sparer kann wenn gewünscht auf den Anspruch verzichten. Beispielsweise dann, wenn es doch nicht mehr zur Immobilienanschaffung kommen sollte oder andere Kredite günstiger sein sollten als das Bauspardarlehen.

Auch die Sparkassen bieten das Bausparen und dessen Einbindung in spätere Finanzierungen an. Auf Sparkasse.de werden auch Bauspardarlehen als Bestandteil von Finanzierung erwähnt und grundlegend erläutert. Möchten Interessenten nähere Informationen, erfolgt auch hier eine Weiterleitung auf die Internetseiten regionaler Sparkassen, auf denen weitere Informationen abrufbar sind und bei Bedarf auch persönliche Beratungstermine vereinbart werden können. Verbundpartner der Sparkassen im Bereich Bausparen ist übrigens die LBS – die Landesbausparkasse der Sparkassen (siehe www.lbs.de).

 
Die LBS ist die "Bausparkasse der Sparkassen"

Die LBS ist die "Bausparkasse der Sparkassen" Screenshot http://www.lbs.de/nord/home am 07.01.2013

Immer wichtig: Staatliche Förderungen

Wie beschrieben existieren verschiedene Säulen der Baufinanzierung, die durch die Möglichkeit des Bausparens unterstützt werden. Eine dieser Säulen ist die Nutzung von staatlichen Förderungen, wobei im allgemeinen KfW-Förderdarlehen gemeint sind. Im Rahmen einer Finanzierung werden diese wie beschrieben auch von den Sparkassen eingebunden. Doch auch andere staatliche Förderungen können für Baufinanzierer durchaus interessant sein und sollten nicht vernachlässigt werden. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit der Riester-Förderungen. Für Kunden, welche Wohneigentum erwerben möchten oder bereits erworben haben, bietet es sich an, diese Förderung in Form eines sogenannten Wohnriestervertrages zu nutzen. Dabei handelt es sich letztlich um einen Bausparvertrag, der die allgemeingültigen Bedingungen für Riesterverträge erfüllt und somit förderfähig ist. Auch zum Thema Wohnriester findet man auf Sparkasse.de grundlegende Informationen und wird gegebenenfalls entsprechend weitergeleitet.

Auch die sogenannte Wohnungsbauprämie sollte nicht außen vor gelassen werden, die ebenfalls für Ansparungen auf Bausparverträgen gezahlt wird. Zwar wurden die Vorgaben zur Gewährung dieser Förderung für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge verschärft. Denn für diese gilt, dass das gesparte Guthaben immer wohnwirtschaftlich verwendet werden muss, damit es bei Vertragsauszahlung zur zusätzlichen Auszahlung der Wohnungsbauprämie kommt. Doch wer eine Immobilie erwerben möchte oder gar bereits besitzt, sollte bei einer wohnwirtschaftlichen Nutzung keinerlei Probleme haben. Für diesen Personenkreis sind die ab 2009 eingeführten Änderungen deshalb praktisch zu vernachlässigen. Im Rahmen der Wohnungsbauprämie sind immerhin bis zu 90,11 Euro jährliche Zuzahlungen möglich. Dieser Betrag gilt für steuerlich zusammen veranlagte Ehegatten. Alleinstehende erhalten höchstens 45,06 Euro pro Jahr. Maßgeblich sind die Einzahlungen des Sparers. Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt bei 8,8% der jährlichen Einzahlungen – bis zu den genannten Höchstbeträgen.

 

Video: LBS Werbespot zum Thema "Bausparen vs. Spießer?
(http://www.youtube.com/watch?v=SKfiYu807NA)"

Einzelheiten zu den Wohnriester-Förderungen

Für Immobilienerwerber sollten staatliche Förderungen praktisch ein „Muss“ sein. Auch die Sparkassen verdeutlichen dies auf Sparkasse.de – ihrem bundesweit gültigen Portal. Vor allem die bereits erwähnten Riesterförderungen können attraktiv sein. Doch wie hohe Förderungen lassen sich damit erzielen? Dies ist individuell unterschiedlich. Jeder Sparer, der einen Riestervertrag nutzt, erhält eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen nochmals 185 Euro hinzu, wenn das Kind bis Ende 2007 geboren ist. Für Kinder, welche das Licht der Welt ab 2008 erblickten, erhält der Sparer hingegen sogar zusätzliche 300 Euro pro Jahr als Zulage gutgeschrieben. Junge Sparer, die am 01.01. des Jahres, in dem sie ihren Riestervertrag abschließen, noch unter 25 Jahre alt waren, erhalten zudem einen einmaligen Berufsstarterbonus, dessen Höhe sich auf immerhin 200 Euro beläuft. Dies soll ein zusätzlicher Anreiz für junge Menschen zur Altersvorsorge sein.

Voraussetzung für die Gewährung der Riesterzulagen ist, dass der Sparer eigene Einzahlungen in seinen Vertrag leistet. Auch deren Höhe ist individuell unterschiedlich. Der Gesetzgeber sieht Eigenleistungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens vor, wobei das jeweilige Vorjahreseinkommen maßgeblich ist. Alle Riesterförderungen werden in diesem Zusammenhang jedoch wie Eigenleistungen behandelt und mindern die nötigen Zahlungen. Wird weniger eingezahlt, dann kommt es jedoch nicht zur kompletten Streichung der Zulagen. In diesem Fall würden diese lediglich entsprechend prozentual gekürzt – in Abhängigkeit der tatsächlichen Einzahlungen. Ein kurzes Beispiel soll die Funktionsweise der Riester-Zulagengewährung verdeutlichen.

Angestellte 35000 EUR/Jahr (brutto), 1 Kind (2010)

4% x 35000 Euro = 1400 Euro
abzgl. 154 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage = 946 Euro jährliche Eigenzahlung
946 Euro / 12 = 78,83 Euro monatliche Eigenzahlung

Volle Zulage oder nur anteilig?

Um die vollen Zulagen in Höhe von 454 Euro pro Jahr zu erhalten, müssten von der Sparerin demnach monatlich 78,83 Euro eingezahlt werden. Werden beispielsweise lediglich 40% der angedachten Jahresleistung von 946 Euro erreicht, fließen seitens des Finanzamtes letztlich auch nur 40% der möglichen Zulage – also 181,60 Euro. Zahlungen in Riesterverträge und somit auch in Wohnriesterverträge sind jedoch jederzeit durch den Sparer änderbar. Auch Einmalzahlungen sind zulässig und werden in der Förderungsberechnung berücksichtigt.

Angesichts der möglichen Zulagen und der Tatsache, dass Riesterguthaben jederzeit zu Zwecken des Immobilienerwerbs genutzt werden dürfen, sollten sich Interessenten an Wohneigentum mit dieser Thematik befassen. Auf Sparkasse.de und weiterführend den Seiten der regionalen Sparkassen sind auch zu diesem Thema nützliche Informationen zu finden. Die Landesbausparkasse der Sparkassen bietet drei verschiedene Tarife für Wohnriesterverträge an, von denen aus heutiger Sicht aufgrund ihrer tariflichen Eigenschaften zwei zur späteren Finanzierung von Wohneigentum geeignet sind. Der dritte Tarif erscheint eher für Sparer geeignet, die lediglich Guthaben ansparen möchten und deshalb voraussichtlich kein Darlehen in Anspruch nehmen (07.01.2013).

 
FocusOnline: Tarife der Bausparkassen im Vergleich

FocusOnline: Tarife der Bausparkassen im Vergleich Kürzlich aktualisiert am 15.12.2012; Website Screenshot http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/bausparvergleich_aid_51404.html

Das könnte Sie auch interessieren:

Bauspartarife für Finanzierer


Bausparen: Prinzip, Anbieter und Bauspartarife | BHW Bausparkasse


Sie sind hier: HOMESpecialsBaufinanzierung Bausparen







ZURÜCK ZUR STARTSEITE