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HAUSHALTSRECHNUNG FÜR BAUFINANZIERUNG

Grundlage der Kredit-Prüfung für Immobilienkredite

Die Aufnahme einer Baufinanzierung ist eine Entscheidung für viele Jahre. Die monatlichen Kreditbelastungen müssen über viele Jahre hinweg getragen werden können. Sofern es nicht mehr möglich ist, die Kreditrate zu finanzieren, werden die Banken die Zahlung der Raten anmahnen und schließlich den Kredit kündigen. Um dies zu verhindern, erstellen die Banken bei der Beantragung einer Baufinanzierung eine Haushaltsrechnung. Diese Kredit Haushaltsrechnung stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber und zeigt somit, ob die Kreditrate finanzierbar ist. Dabei muss beachtet werden, dass die Haushaltsrechnung für die Baufinanzierung natürlich nur eine Momentaufnahme ist. Um Einkommensänderungen möglichst zu vermeiden, setzen die Banken im Bereich der Einnahmen lediglich Einkünfte an, die langfristig und aus heutiger Sicht dauerhaft zu erzielen sind. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit werden daher nur dann angesetzt, wenn der Arbeitnehmer bereits länger als sechs Monate bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und die Probezeit abgelaufen ist. Befristete Einkünfte werden grundsätzlich nicht in der Haushaltsrechnung berücksichtigt. Hierzu gehören beispielsweise das Elterngeld, aber auch das Arbeitslosengeld oder aber die Einkünfte einer befristeten Beschäftigung. Kindergeld kann nur dann einbezogen werden, wenn die Kinder noch klein sind und der Erhalt des Kindergeldes daher langfristig gesichert ist.

Ebenso vorsichtig wie bei der Berechnung der Einkünfte werden auch die Ausgaben angesetzt. Neben den üblichen Ausgaben für die zu erwartenden Hausnebenkosten, bereits bestehenden Krediten oder Unterhaltsverpflichtungen setzen die Banken in ihrer Haushaltsrechnung für die Baufinanzierung auch Lebenshaltungskosten an. Sie beinhalten die Ausgaben für Lebensmittel, für ein Fahrzeug sowie für Telefon und Kleidung. Die Höhe der Lebenshaltungskosten, die von den Banken veranschlagt werden, ist von Institut zu Institut unterschiedlich. Für die erste im Haushalt lebende Person können diese zwischen 500 – 800 Euro betragen, für jede weitere Person werden Lebenshaltungskosten von 150 – 250 Euro veranschlagt. Für eine dreiköpfige Familie werden damit Lebenshaltungskosten von 800 – 1.300 Euro pro Monat angesetzt, für eine fünfköpfige Familie müssen 1.100 – 1.800 Euro eingerechnet werden. Diese Ausgaben müssen aus den Einnahmen ebenso finanzierbar sein wie die künftige Kreditrate.

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