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RIESTER-FÖRDERUNG BEIM BAUSPAREN

Baufinanzierung mit Riester-Zulagen

Im Jahr 2008 wurde die neue Eigenheimrente eingeführt, wodurch die Riester-Zulagen nun auch für Bausparverträge in Anspruch genommen werden können. Somit rückt das Eigenheim wieder mehr in den Fokus der privaten Altersvorsorge, denn nach der Abschaffung der Eigenheimzulage war die eigene Immobilie nicht mehr förderbar.

Bausparer, die die Riester-Förderung nutzen wollen, sollten darauf achten, riester-zertifizierte Bausparverträge abzuschließen, denn nicht für jeden Bausparvertrag kann die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden. Die Bausparkassen werben jedoch mit ihren Riester-Bausparverträgen und stellen sogar die Zertifizierungsnummer online, so dass Anleger hier sicher sein können.

Die Riester-Förderung für Bausparverträge können alle förderberechtigten Personen in Anspruch nehmen, die auch bisher die Zulagen in Anspruch nehmen konnten. Hierzu gehören in erster Linie Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind. Schließlich soll die Riester-Zulage die Rentenkürzung relativieren und für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge genutzt werden. Zusätzlich zu Arbeitnehmern können auch freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Auszubildende, Eltern während der Kindererziehung sowie Bezieher von Krankengeld die Förderung nutzen. Selbstständige und Freiberufler sind von der Förderung leider ausgeschlossen. Ihnen ist es aber über einen Umweg möglich, die Förderung zu erhalten, und zwar wenn der Ehepartner förderberechtigt und ist und einen geförderten Vertrag abgeschlossen hat.

Die Riester-Förderung für Bausparverträge unterteilt sich in zwei Bereiche. Dies ist zum einen die Grundförderung, die aktuell mit 154 Euro pro Jahr angegeben wird. Weiterhin erhalten Eltern eine Kinderzulage für den Riester-Bausparvertrag in Höhe von 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder, Eltern von ab 2008 geborenen Kindern können sich über eine Förderung von 300 Euro pro Jahr freuen. Voraussetzung für die Kinderzulage ist jedoch, dass die Eltern für ihre Kinder noch Kindergeld beziehen.

Das angesparte Guthaben aus dem Riester-Bausparvertrag kann nach Zuteilung auf Wunsch komplett entnommen und für den Bau oder den Kauf eines Hauses oder aber für die Ablösung vorhandener Darlehen genutzt werden. Sofern das spätere Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird, kann die Förderung weiter in Anspruch genommen werden, und zwar für die Tilgung des Darlehens. Voraussetzung ist jedoch, dass das Objekt nach dem 31.12.2007 erworben oder gebaut wurde.

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