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FORWARD-DARLEHEN FÜR LANGFRISTIGE ZINSSICHERUNG

Forwardkredite in der Baufinanzierung

Bei der überwiegenden Mehrzahl aller Immobilienfinanzierungen liegen Laufzeit und Zinsbindung auseinander. Das hat weniger damit zu tun, dass Banken über eine lange Laufzeit hin den Zins nicht garantieren wollen, sondern eher damit, dass die Kunden generell nach zehn Jahren die Verträge kündigen und beispielsweise bei Vorliegen günstigerer Zinsen jederzeit eine Anschlussfinanzierung vereinbaren können. Dennoch ist jeder Immobilienfinanzierer gehalten, auch die aktuellen Zinskonditionen im Auge zu behalten und notfalls entsprechend zu reagieren. Denn bei wem in den nächsten zwei oder drei Jahren die Zinsbindung ausläuft, der sollte sich angesichts der Tendenz zu steigenden Immobilienzinsen durchaus überlegen, ob er sich die derzeit günstigen Zinsen nicht über ein Forward-Darlehen sichern sollte. Denn ein solches Darlehen kann bis zu drei Jahre vor Auslaufen der Zinsbindung abgeschlossen werden und sichert dem Kreditnehmer den bei Abschluss geltenden Zinssatz für die nächste Finanzierungsrunde, der ja, je nach Laufzeit der Immobilienkredite, auch durchaus bis zur Tilgung hin Gültigkeit haben kann.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass ein Forward-Darlehen nicht umsonst ist. So kommt es zu allererst darauf an, über welchen Zeitraum die Zinsbindung der bisherigen Kredite noch läuft. Zudem variieren die Konditionen der Forward-Darlehen der jeweiligen Banken. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gebühren für das Darlehen zwischen 0,003 und 0,2 % pro Monat liegen (siehe Forward-Aufschlag). Insofern kann ein solches Darlehen, wenn es tatsächlich drei Jahre im Voraus abgeschlossen wurde, die Zinsersparnis durch die Gebühren wieder wettmachen.

Ein Forward-Kredit eignet sich in der Regel sowieso nur für relativ kurzfristige Zinssicherungen. Denn ein Kreditnehmer muss wissen, dass er den bei Abschluss des Darlehens geltenden Zinssatz für die Anschlussfinanzierung zu zahlen hat und nicht wieder rückgängig machen kann, indem er bei Vorliegen günstiger Zinskonditionen wieder nachverhandeln möchte. Zu empfehlen sind Forward-Darlehen insoweit für Laufzeiten, die nicht über 12 Monate hinausgehen.

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