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BAUSPAREN: PRINZIP, ANBIETER UND BAUSPARTARIFE

Wissenswertes zum Thema Bausparen

Immobilienfinanzierer, die ihren Traum vom Eigenheim mit einem Bauspardarlehen finanzieren wollen, benötigen hierzu einen zuteilungsreifen Bausparvertrag. Erst dann, wenn die Mindestsparsumme in den Bausparvertrag eingebracht wurde und wenn die Mindestspardauer erreicht ist, wird der Bausparvertrag von der Bausparkasse zugeteilt und kann genutzt werden. Vielfach haben Immobilienkäufer aber noch keinen Bausparvertrag abgeschlossen oder aber dessen Zuteilungsreife ist noch nicht erreicht. Für diese Situationen bieten die Bausparkassen ein Bausparvorausdarlehen. Dieses kann für die Zwischenzeit vom Abschluss des Bausparvertrages bis zu dessen Zuteilung genutzt werden. Für das Bausparvorausdarlehen fallen dann lediglich die Zinskosten an, getilgt wird das Darlehen nicht. Erst am Ende des Kreditvertrages erfolgt die Tilgung dann in einer Summe, mit Auszahlung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen.

Viele Bausparkassen bieten das Bausparvorausdarlehen heute in Verbindung mit dem Abschluss eines neuen Bausparvertrages an. Diese Angebote werden insbesondere für die langfristige Finanzierung genutzt, denn Kreditkunden haben hiermit die Möglichkeit, ihre Finanzierung auf langfristig sichere Zinsfüße zu stellen. Schließlich sind sowohl die Zinsen für das Vorausdarlehen wie auch für das Bauspardarlehen bei Vertragsabschluss sicher, so dass ein Zinsänderungsrisiko, wie es bei Annuitätendarlehen besteht, nicht vorhanden ist. Insbesondere sicherheitsliebende Kreditnehmer nutzen diese Form der Finanzierung gern - und entsprechend berücksichtigen sie auch viele Finanzierungsplaner.

Die Zinsen für das Vorausdarlehen werden von den Bausparkassen festgelegt und orientieren sich am allgemeinen Zinsniveau. Im Vergleich zu Darlehen von Banken sind Vorausdarlehen häufig deutlich günstiger. Der Grund hierfür ist, dass die Bausparkassen neben der Eintragung einer Grundschuld auch das Bausparguthaben als Sicherheit nutzen können. Zudem haben sie die Sicherheit, dass der Kunde im Anschluss an das Vorausdarlehen auch das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, durch das wiederum Erträge erzielt werden können.

Alternativ zum Bausparvorausdarlehen bieten die Bausparkassen auch den Zwischenkredit an. Hierbei handelt es sich um einen nur kurzfristige Zwischenfinanzierung. Diese Kredite werden vergeben, wenn das Bauspardarlehen zwar bereits vollständig angespart ist, die Zuteilungsreife aufgrund der zu kurzen Ansparzeit aber noch nicht erreicht ist. Auch die Konditionen für Zwischenkredite werden von den Bausparkassen festgelegt.

Bausparen im VIDEO

VIDEO von der DVAG erläutert das Thema Bausparen
(http://www.youtube.com/watch?v=GiYuIjH4elY)

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Bausparguthaben Verwendung

Es ist ganz sicher nicht selten, dass gerade junge Menschen bei Abschluss ihres ersten Lehrvertrages gleichzeitig auch einen Bausparvertrag abschließen. Denn schließlich wollen die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers ja irgendwo angelegt werden. Außerdem gibt es staatliche Prämien, die eine schnellere Besparung des Vertrages ermöglichen. Aber auch in späteren Jahren sind Bausparverträge eine gute Investition, ist es dem Sparer in der Regel doch möglich, das Geld aus seinem Bausparvertrag nach Zuteilung für vielerlei Zwecke zu verwenden. Denn schließlich will oder kann längst nicht jeder eine eigene Immobilie erwerben und den Bausparvertrag insoweit für die Finanzierung verwenden. Allerdings gibt es bezüglich der Verwendung des Bausparguthabens gewisse Einschränkungen, die es zu beachten gilt. Denn normalerweise hat ein Bausparvertrag schon den Sinn, dass das Geld für einen späteren Immobilienerwerb angespart wird. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bausparverträge lauten aber so, dass bei Zuteilung des Bausparguthabens, also mit Erreichen der Bewertungszahl einerseits und das Ansparen der hälftigen Bausparsumme andererseits, der Bausparer das Geld lediglich für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwenden muss. Das schließt einen Immobilienerwerb natürlich mit ein. Genauso gut kann das Guthaben aus einem Bausparvertrag aber auch für Modernisierungsmaßnahmen an oder in einer Immobilie genutzt werden wie z.B. das Neueindecken des Daches oder der Einbau einer neuen Heizung. Die Verwendung eines Bausparguthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke bedeutet aber auch, dass das Geld für eine neue Wohnungseinrichtung genutzt werden kann. Gerade junge Menschen, die erstmals von zu Hause weg in eine eigene Wohnung ziehen, benötigen für ihre erste Wohnungseinrichtung Geld. Insofern ist das Geld aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag dazu besonders geeignet. Natürlich kann ein Bausparer niemals gezwungen werden, sein Guthaben für bestimmte Zwecke einzusetzen. Insofern kann er sein Bausparguthaben natürlich auch für den Kauf eines neuen Autos nutzen. Allerdings muss er damit rechnen, dass er dann die ihm gewährten Zulagen aus der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage in vollem Umfang dem Finanzamt wieder erstatten muss. Denn der Kauf eines neuen Autos dient ganz sicher nicht wohnwirtschaftlichen Zwecken.

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