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GRUNDERWERBSSTEUER

Steuer auf den Kauf von Immobilien

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die der Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie grundsätzlich dem Finanzamt zu entrichten hat, um im Anschluss daran als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden zu können. Sie beträgt je nach Bundesland meist 3,5 % bis 5 % des eigentlichen Kaufpreises für die Immobilie. In Zahlen bedeutet das: Bei einem Kaufpreis von 100.000 € muss der Käufer insgesamt mindestens 3.500 € an Grunderwerbsteuer zahlen.

Schon bei dieser Summe - und der Kauf einer Immobilie kann mitunter auch weitaus teurer ausfallen - zeigt sich das Unverständnis nicht weniger Käufer, die gegen die Grunderwerbsteuer geklagt haben. Das allerdings erfolglos. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass die Festsetzung dieser Steuer mit der Verfassung vereinbar ist und somit zu Recht erhoben wird. Sehr zum Leidwesen der Kläger, denn mit einem Betrag dieser Größenordnung ist ganz sicher auch etwas Sinnvolleres anzufangen.

Dennoch gibt es die Möglichkeit, die Zahlung der Grunderwerbsteuer zwar nicht zu umgehen, die Höhe aber zu reduzieren. So ist es bei gebrauchten Immobilien durchaus üblich, dass z.B. eine fest integrierte Einbauküche mit verkauft wird. Sie stellt einen Wert dar, der auch im Kaufvertrag separat ausgewiesen wird. Da die Grunderwerbsteuer sich aber nur auf die Immobilie selbst bezieht, niemals aber auf mit zu veräußernde Gegenstände, kann der Wert der Küche vom Kaufpreis abgezogen werden und im Ergebnis zahlt der Erwerber dann eine geringere Grunderwerbsteuer. Ähnlich verhält es sich, sollte lediglich ein Grundstück erworben werden. Die Steuer richtet sich dann nach dem Wert des Grundstücks und ein sich im gebührenden zeitlichen Abstand anschließendes Bauprojekt wäre dann von der Grunderwerbsteuer befreit. Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gilt auch dann, sollte eine Immobilie beispielsweise im Wege der Erbfolge an Familienangehörige weitergegeben werden. Hier gilt allerdings der Grundsatz, dass nur Verwandte, die in gerader Linie zum Eigentümer stehen, also Kinder bzw. Enkel oder im umgekehrten Sinne auch die Eltern als neue Eigentümer von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit sind. (26012011)

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer? | Was ist eine Grundschuld?


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