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WIE HOCH IST DIE GRUNDERWERBSTEUER?

Höhe der Grunderwerbssteuer(n) je nach Bundesland

Bis zum 01.09.2006 war die Festlegung der Grundwerbwerbsteuer eine Angelegenheit der Bundesregierung und des Bundestages und betrug bundeseinheitlich 3,50 Prozent. Mit der Föderalismusreform wurde die Entscheidung über die Höhe der Grunderwerbsteuer auf die Länder übertragen.

Das Land Berlin machte als erstes Bundesland von seinem neuen Recht Gebrauch und erhöhte zum 01.01.2007 den Satz um einen Prozentpunkt auf 4,50 Prozent. Zum 01.01.2009 schloss sich das Land Hamburg dieser Erhöhung an; seitdem gilt auch dort ein Grunderwerbsteuersatz von 4,50 Prozent. Ein gutes Jahr später folgte Sachsen-Anhalt, wo seit dem 01.03.2010 ebenfalls 4,50 Prozent Grunderwerbssteuer zu zahlen sind.

Seit dem 01.01.2011 gelten auch in den Ländern Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und dem Saarlang neue Steuersätze. Brandenburg erhöhte um 1,50 Prozentpunkte auf jetzt 5,00 Prozent, in Bremen und Niedersachse ist seit dem 01.01.2011 eine Grunderwerbsteuer in Höhe von jeweils 5,50 Prozent zu zahlen, und im Saarland erhöhte sich zum Jahresbeginn 2011 der Steuersatz von 4,00 Prozent.

Die Grunderwerbsteuer fällt bei dem Erwerb von Grundstücken an, doch für Grundstücke im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes gilt die in §§ 873ff BGB festgehaltene Definition. Danach zählt zu einem Grundstück auch das darauf befindliche Gebäude inklusive aller festen Einbauten. Ferner zählen Erbbaurechte und dingliche Sondernutzungsrechte an Teilen eines Gebäudes, wie sie bei Eigentumswohnungen üblich sind, zu einem Grundstück im Sinne des BGB. Auch wenn ein Gebäude von einem Bauträger erworben wird und in diesem Zusammenhang ein Grundstückskaufvertrag und ein Werkvertrag abgeschlossen wird, sind beide Verträge grunderwerbsteuerpflichtig, da sie nach dem geltenden Recht ein einheitliches Vertragswert bilden. (29.01.2011)

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