Effizienzhäuser nach den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind solche Häuser mit geringem CO2-Ausstoß und effizienter Heizung. Die Zahl hinter dem "Effizienzhaus" bezeichnet die Förderstufe der KfW für energieeffiziente Sanierungen von Altbauten. Bei einem Effizienzhaus 100 ist dies ein maximal zulässiger Jahresprimärenergiebedarf von 70 kWh pro Quadratmeter. Um einen Altbau energetisch auf Neubauniveau zu bringen, setzt die KfW über verschiedene Programme Anreize. So ist es für Privatkunden neben der Energieeinsparung attraktiver, in wärmedämmende Maßnahmen, eine Erneuerung der Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder auch in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Dabei ist zwischen Zuschüssen und Krediten, die sich gegenseitig ausschließen, zu unterscheiden. Bei einem Effizienzhaus 100 sind 10 Prozent der förderfähigen Kosten (s. o.) bis maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss möglich, wobei maximal zwei Wohneinheiten gefördert werden können. Auch eine Kombination mit weiteren, KfW-externen, Fördermitteln ist möglich, so lange diese nicht nochmals einen 10-prozentigen Anteil an den Gesamtkosten übersteigen. Darüber hinaus kann bei der KfW auch ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Für die energetische Sanierung beginnen die Sollzinsen bei %, wobei die KfW für ein Effizienzhaus 100 nochmals einen fünf-prozentigen Tilgungszuschuss gewährt. Bis zu 100% der förderfähigen Kosten können über den Kredit finanziert werden, er darf aber 75.000 Euro pro Wohneinheit nicht übersteigen. Ein Kredit für einen Neubau von Effizienzhäusern 100 ist darüber hinaus nicht möglich. (15032011) |